Bekanntmachungen

Bekanntmachung gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV); Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheids

Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der jeweils aktuellen Fassung wurde der Bürgerwindpark Nienwohlde GmbH & Co. KG, Lammers Hoff 3, 29559 Wrestedt auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 02.10.2024, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-6.2 mit einer Nabenhöhe 122,0 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennvon Nennleistung von 6.200 kW, als Bürgerwindpark Nienwohlde erteilt. 

Die Anlagenstandorte befinden sich im Außenbereich der Gemarkungen Nienwohlde (Gemeinde Wrestedt) auf dem Gebiet der Samtgemeinde Aue.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) wird hiermit der unter o.g. Aktenzeichen ergangene Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Der verfügende Teil des Bescheides lautet: 
 
I.  Genehmigung 
 
Dieser Genehmigungsbescheid trifft folgende Entscheidungen: 

1. Aufgrund des § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, erteile ich der Bürgerwindpark Nienwohlde GmbH & Co. KG, Lammers Hoff 3, 29559 Wrestedt auf den Antrag vom 14.07.2022, eingegangen am 01.08.2022, sowie der letztmalig geänderten Antragsunterlagen vom 09.07.2024, eingegangen ebendann nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, die:

Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 5 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V162-6.2 mit einer Nennleistung von 6.200 kW, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nabenhöhe von 122,0 m als Bürgerwindpark Nienwohlde mit folgenden Standortkoordinaten: 

WEA

Flur

Flurstück(e)

Gemarkung

NH in m

RD in m

Gesamthöhe über N.N. in m

Koordinaten

(UTM ETRS 89 Zone 32)

01

13

14

Nienwohlde

122

162

302,0

5855173,9 N 606108,7 O

02

1

3

Nienwohlde

122

162

304,3

5855024,2  N 605536,6 O

03

1

2

Nienwohlde

122

162

306

5854627,9 N
605037,8 O

04

1

8/1

Nienwohlde

122

162

303,2

5854291,0 N 605324,0 O

05

1

14

Nienwohlde

122

162

301,9

5854144,0 N 606350,7 O

Diesem Bescheid liegen die unter Abschnitt II. aufgeführten Unterlagen zugrunde. 
Die Genehmigung ist an die Nebenbestimmungen des Abschnittes III. dieses Bescheides gebunden. 

2. Das  verweigerte  Einvernehmen  der  Gemeinde  Wrestedt  und  der  Samtgemeinde  Aue  vom 25.08.2022 zu der unter 1. im einzelnen beschriebenen Anlage wird gem. § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ersetzt.  

3. Diese Genehmigung ergeht unbeschadet der Rechte Dritter. 

4. Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden der Antragstellerin auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch gesonderten Bescheid. 

Auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG war die Genehmigung abweichend von  § 19 Absätze 1 und 2 BImSchG nicht in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen.  

Das Vorhaben wurde daher mit Datum vom 15.05.2023 im „Amtsblatt des Landkreises Uelzen 2023, Nr. 9“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“ öffentlich bekannt gemacht. Bis einschließlich  24.07.2023  konnten  Einwendungen  gegen  das  Vorhaben  eingelegt  werden.  Am 28.08.2023 erfolgte die Erörterung über die fristgerecht erhobenen Einwendungen. 

Für das Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 und der Ordnungsnummer 1.6.2 des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der aktuellen Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Diese entfällt, da die Antragstellerin nach § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und der Landkreis Uelzen im vorliegenden Einzelfall das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat. Die Entscheidung über die Durchführung der UVP wurde gem. § 5 UVPG ebenso wie Zeit und Ort der öffentlichen Auslegung im „Amtsblatt des Landkreises Uelzen“ sowie in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“ am 15.05.2023 öffentlich bekannt gemacht. 

Der Antrag, die Antragsunterlagen sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Fachbehörden aus der Trägerbeteiligung und der UVP-Bericht wurden während des Zeitraums vom 22.05.2023 bis zum 23.06.2023 entsprechend § 10 Abs. 3 BImSchG sowie § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) elektronisch im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt sowie ergänzend bei der Genehmigungsbehörde zur Einsichtnahme ausgelegt. Des Weiteren konnten der Antrag, die Antragsunterlagen sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im UVP-Portal Niedersachsen eingesehen werden. 

Der Genehmigungsbescheid vom 02.10.2024 enthält Bedingungen und Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen. Die Nebenbestimmungen enthalten u.a. Regelungen zum Schutz der Nachbarschaft vor Emissionen durch Lärm, Schattenwurf und zur Gefahrenabwehr. Weiterhin werden durch Nebenbestimmungen Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser, zum Arten- und Naturschutz, zu Kennzeichnungspflichten für den Luftverkehr sowie zum Brandschutz und zum Arbeitsschutz getroffen.

Unter Bezugnahme auf § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) kann der vollständige Genehmigungsbescheid auf dem Internetauftritt www.landkreis-uelzen.de unter Home > Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft > Verwaltung > Bekanntmachungen sowie im UVP-Portal des Landes Niedersachsen (www.uvp.niedersachsen.de) eingesehen werden. 

Entsprechend § 3 Abs. 2 PlanSiG ist als zusätzliches Informationsangebot eine persönliche Ein- sichtnahme in eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids samt Begründung im Zeitraum vom 16.12.2024 bis einschließlich 31.12.2024 beim:   

Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen  

Montag, Dienstag und Donnerstag 08.00–16.00 Uhr  
Mittwoch und Freitag 08.00–12.00 Uhr  

nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung unter 0581-82418 oder 0581-82244 möglich. 

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen angefordert werden (§ 10 Abs. 8 Satz 6 BImSchG). 

Es wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch beim Landkreis Uelzen, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monat ab Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Str. 40, 21335 Lüneburg gestellt und begründet werden.

Uelzen, 23.07.2025 
Landkreis Uelzen  
Der Landrat  

Den entsprechenden zugehörigen Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid finden Sie hier.