Bekanntmachungen

Bekanntmachung - Abschussregelung

Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflichtet, eine Abschussliste zu führen und auf Verlangen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.
 
Ich ordne hiermit an, die Jagdstrecke 2024/25 für das Gebiet des Landkreises Uelzen zu erfassen. Beim Schalenwild nach Geschlecht und Altersklassen. Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten männlichen Schalenwildes sind von den Hegering- bzw. Hochwildringmitgliedern auf den jeweiligen Versammlungen zur Bewertung abzuliefern. Nach Erstellung der Jagdstatistik sind von den Hege- und Hochwildringleitern ausgewählte Trophäen zu der am 20. und 21. März 2025 im Kurhaus Bad Bevensen stattfindende Kreishegeschau anzuliefern.
 
Nichtmitglieder von Hege- und Hochwildringen müssen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten männlichen Schalenwildes am 19.03.2025 zur Kreishegeschau in Bad Bevensen anliefern. 
 
Die Abschusslisten sind zum 31. Januar 2025 abzuschließen und bis zum 15.02.2025 über das Jagdportal „Jagdstatistik Online Niedersachsen“ zu erfassen.
 
Uelzen, den 23.12.2024 Landkreis Uelzen
Der Landrat 
- Dr. Blume -