Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der hauptamtlichen Landrätin bzw. des hauptamtlichen Landrats am 13. September 2026 Änderung des letzten Tages für die Einreichung eines Wahlvorschlages

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der hauptamtlichen Landrätin bzw. des hauptamtlichen Landrats am 13. September 2026

Änderung des letzten Tages für die Einreichung eines Wahlvorschlages

Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetztes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 30, 2026, am 06. Mai 2026 verkündet worden. U. a. ergibt sich hieraus für die anstehende Direktwahl am 13. September 2026 eine Änderung bezüglich der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Direktwahl wird vom 55. Tag vor der Wahl auf den 69. Tag vor der Wahl abgeändert (§ 45d Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz).

Somit sind die Wahlvorschläge für die Direktwahl entgegen der Wahlbekanntmachung vom 04.03.2026 nicht mehr bis zum Montag, den 20. Juli 2026 18:00 Uhr, sondern bereits bis zum Montag, den 06. Juli 2026 18:00 Uhr schriftlich beim Landkreis Uelzen, Wahlleitung, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen einzureichen.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kreiswahl bleibt hiervon unberührt und endet weiterhin am Montag, den 20. Juli 2026 um 18:00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind ebenfalls beim Landkreis Uelzen, Wahlleitung, Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen einzureichen.

Uelzen, den 07. Mai 2026

Die stellvertretende Kreiswahlleiterin - Schön