Bekanntmachungen

Genehmigungsbescheid zum Repowering durch Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen sowie Rückbau der von der Bezirksregierung Lüneburg genehmigten 13 Windenergieanlagen des Windparks Schwienau

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Aufgrund der §§ 19 und 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), wurde der PNE WIND AG, Peter-Henlein-Straße 2 – 4, 27472 Cuxhaven, auf ihren Antrag mit Genehmigungsbescheid vom 28.12.2017 und Änderungsgenehmigungsbescheid vom 14.06.2018, nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, die Genehmigung zum Repowering durch Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen des Typs Nordex N131 mit 99 m Nabenhöhe,  131,8 m Rotordurchmesser, Nennleistung 3.600 kW, sowie Rückbau der von der Bezirksregierung Lüneburg genehmigten 13 WEA des Typs DeWind D6 mit 91,5 m Nabenhöhe des Windparks Schwienau (Az. 20010005) erteilt.

Anlagenstandort sind die nachfolgend aufgeführten Flurstücke im Außenbereich der Gemarkungen Groß Süstedt und Stadorf:

Gemarkung: Groß Süstedt

Flur-Flurstück: 6-8 , 6-11 , 6-12 , 6-13 , 6-14 , 6-18 , 6-27 , 7-1 , 7-3/1, 7-3/2, 7-9 , 7-16 , 7-19 , 7-21 , 8-38

Gemarkung: Stadorf

Flur-Flurstück: 1-86/1

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG werden die unter den beiden o.g. Aktenzeichen hierzu ergangenen Genehmigungsbescheide hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Genehmigungsbescheide vom 28.12.2017 und 14.06.2018 enthalten Bedingungen und Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen.

Die vollständigen Genehmigungsbescheide und die genehmigten Antragsunterlagen können vom 29.09.2018 bis zum 12.10.2018 bei der folgenden Stelle zu den nachfolgenden Zeiten eingesehen werden:

 

Landkreis Uelzen, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen, Raum 146, 1.OG

Montag bis Donnerstag                                             07.30 – 12.00 Uhr und

                                                                                  13.00 – 16.00 Uhr  

Freitag                                                                       07.30 – 12.00 Uhr

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bescheide mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Drit­ten als zugestellt gelten.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V. m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durch­führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) werden die Geneh­migungsbescheide hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Genehmigungsbescheide kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Nie­derschrift Widerspruch beim Landkreis Uelzen, Veerßer Str. 53, 29525 Uel­zen, erhoben werden.

 

Uelzen, 13.09.2018

 

LANDKREIS UELZEN

Der Landrat