Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Absatz 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)

Bekanntmachung des Landkreises Uelzen vom 23. April 2020

Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V162

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Absatz 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) für zwei parallel geführte Vorhaben (Bostelwiebeck I und Bostelwiebeck II) der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-5.6 MW mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung und einem Rotordurchmesser von 162 m,  d.h. einer Gesamthöhe von 250 m.

Die Anträge umfassen:
Aktenzeichen: I20190019
Antrag: Bostelwiebeck I (WEA UKA 01)
Geplanter Standort: „WEA UKA 01“ – Gemarkung Eddelstorf, Flur 4, Flurstück 27/5,
(Vorranggebiet Windenergienutzung Nr. 43 „Bostelwiebeck“ des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Uelzen)

Aktenzeichen: I20190034
Antrag: Bostelwiebeck II (WEA UKA 02 – UKA 04)
Geplante Standorte: „WEA UKA 02“ – Gemarkung Bostelwiebeck, Flur 3, Flurstück 3/1,
„WEA UKA 03“ – Gemarkung Vorwerk, Flur 1, Flurstück 13/1,
„WEA UKA 04“ – Gemarkung Bostelwiebeck, Flur 1, Flurstück 14
(WEA UKA 02 – WEA UKA 04: südlich an das Vorranggebiet
Windenergienutzung Nr. 43 „Bostelwiebeck“ angrenzend – raumordnerische Zulässigkeit gegeben aufgrund des positiven Zielabweichungsbescheides vom 10.10.2019)

In diesen Genehmigungsverfahren ist mit öffentlicher Bekanntmachung vom 29.11.2019 (Amtsblatt des Landkreises Uelzen, Ausgabe 22/2019) ein Erörterungstermin für den 26.03.2020 im Kreishaus festgesetzt worden.

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV findet der Erörterungstermin nicht statt, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Es wurde eine Einwendung zum Vorhaben erhoben. Die Einwendung wurde fristgerecht erhoben, bedarf aber nach Ansicht der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung.

Der Erörterungstermin konnte zunächst im Hinblick darauf, dass das Kreishaus aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus ab dem 16.03.2020 geschlossen wurde, nicht durchgeführt werden. Der Landkreis Uelzen hat im Vorfeld die Ermessensentscheidung über den Wegfall des Erörterungstermins wegen der unvorhersehbaren Schließung noch nicht getroffen.

Der Antragstellerin und dem Einwender wurde die Absage des Erörterungstermins mit Schreiben vom 19.03.2020 bekannt gegeben.

Der Wegfall des Erörterungstermins gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Uelzen veröffentlicht.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz iVm § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz dar.

Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes entschieden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag öffentlich bekannt gemacht wird.

Uelzen, 23.04.2020                              Landkreis Uelzen
                                                             Der Landrat