BUS Uelzen - Formulare

Tierseuche Anzeige

Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
0581 82 - 736
0581 82 - 748

Leistungsbeschreibung

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

Informationen zum Thema "Tiersuchen" auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL)
Informationen zur Tierseuchenbekämpfung auf den Internetseiten des LAVES

Verfahrensablauf

Folgende Angaben sind bei einer Anzeige hilfreich:

  • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
  • Art, Anzahl und Standort der Tiere
  • Besitzer der Tiere
  • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
  • Wurden Tiere gekauft oder verkauft?

Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern, z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen.

Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.

Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Mo., Die. und Do. : 8.00 - 16.00 Uhr
      Mi. und Fr. : 8.00 - 12.00 Uhr
  • Mitarbeiter

    • Frau Dr. S. Schürmann
      Tierärztin
      Abteilung: Tierseuchenbekämpfung/Tiergesundheit (außer Fischseuchen)
      Raum: 0/151
      Telefon
      0581 82-720

      Herr L. Voigts
      Verwaltung
      Abteilung: Sachbearbeitung Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
      Raum: 0/147
      Telefon
      0581 82-734

  • Online Dienste

  • Formulare

    • Anzeige Viehausstellungen, Viehmärkte gem. § 4 ViehVerkV
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft