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Hör-, Spracheil- und Sehberatung: Sprechtage im Gesundheitsamt

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bietet in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Uelzen generell ohne Altersbegrenzung für alle Personen, ins Besondere jedoch für Kinder und Jugendliche mit Störungen des Hörens und der Sprache Sprechtage im Gesundheitsamt Uelzen an.

Vorrangige Aufgaben sind Diagnostik und Hilfeplanung für hörgeschädigte oder besonders stark sprachauffällige Kinder. Mögliche Hilfen können ambulanter, teilstationärer oder auch stationärer Art sein.

Die Fachberatung Sehen findet ausschließlich nur für Kinder mit starken Sehfunktionsveränderungen statt. Eine Vordiagnose ist erforderlich.

Wann finden die Sprechtage statt? Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Sprechtage für Menschen mit Hör- und wesentlichen Sprachstörungen finden ca. 1 x pro Monat im Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen statt.

Es ist dafür keine ärztliche Verordnung oder Überweisung notwendig. Die Anmeldung kann telefonisch oder persönlich im Gesundheitsamt erfolgen. Dabei werden vorab einige Angaben erhoben und wichtige Informationen gegeben. Die Eltern erhalten im Nachgang eine schriftliche Einladung zum Sprechtag.

Welche Beratungsangebote erfolgen?
- Diagnostik und Beratung: Der Leistungsstand in den Bereichen Hören, Sprache und Sehen wird festgestellt. Weitere Befunde werden ausgewertet. Das Hören wird orientierend beurteilt. Die Betroffenen und ihre Sorgeberechtigten werden beraten.

- Empfehlung von Therapie und/oder besonderer Förderung: Besuch von Fachärztinnen / Fachärzten; technische Hilfsmittel; Früherkennung und –förderung; ambulante Sprachtherapie; begleitende Therapien; Sprachtherapie in Spezialkliniken oder Instituten
Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Sprechtagsbericht.

- Koordination mit Ämtern, Ärzten, Förder- und Therapieinstitutionen, Kassen, Kindergärten, Schulen, Verbänden

- Erstellung von Gutachtung für weitere Therapiemaßnahmen:
      - Sprachtherapie in besonderen Kindergärten
          - Sprachheilkindergarten (als teilstationäre Maßnahme)
          - Hörgeschädigtenkindergarten (als teilstationäre Maßnahme)
          - Heilpädagogischer oder integrativer Kindergarten (Mitwirkung)
          - Sprachtherapie in Sprachheilzentren (als stationäre Maßnahme)

Welche Kosten entstehen?
Für die Beratung und Diagnostik werden keine Gebühren erhoben.