Öffnungszeiten
Hiermit wird auf folgende geänderten Regelungen für die Erreichbarkeit und für die Bearbeitung von Fahrerlaubnisanträgen bei der Führerscheinstelle hingewiesen, welche ab sofort Gültigkeit haben. Aktuell ist leider mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
1. Persönliche Antragstellung
Antragsverfahren können ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Besucher mit einem Termin werden vom jeweiligen Mitarbeiter zur vereinbarten Uhrzeit im Warteberich der Führerscheinstelle abgeholt. Terminvereinbarungen sind grundsätzlich - nach Verfügbarkeit - zu folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montag |
8.00 - 12.00 |
13.00 - 16.00 |
Dienstag |
8.00 - 12.00 |
13.00 - 16.00 |
Mittwoch |
8.00 - 12.00 |
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Donnerstag |
8.00 - 12.00 |
13.00 - 16.00 |
Freitag |
8.00 - 12.00 |
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Mittwochs ist die Führerscheinstelle für den Kundenverkehr (persönlich und telefonisch) bis auf Weiteres leider nicht erreichbar.
2. Telefonische Erreichbarkeiten
Sie können die Führerscheinstelle an folgenden Zeiten telefonisch unter der Service-Hotline 0581/82-2905 erreichen:
Montag |
8.00 - 12.00 |
13.00 - 16.00 |
Dienstag |
8.00 - 12.00 |
13.00 - 16.00 |
Mittwoch |
8.00 - 12.00 |
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Donnerstag |
8.00 - 12.00 |
13.00 - 16.00 |
Freitag |
8.00 - 12.00 |
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Mittwochs ist die Führerscheinstelle für den Kundenverkehr (persönlich und telefonisch) bis auf Weiteres leider nicht erreichbar.
3. Terminbuchungen
Termine für Angelegenheiten Ihrer Fahrerlaubnis können Sie hier bequem online buchen. Bitte lesen Sie hierfür vorab die nachstehenden Erläuterungen. Hinweise für eine telefonische Terminbuchung finden Sie am Ende dieser Erläuterungen:
Die Terminfenster werden zur Zeit mit einem Vorlauf von ca. 3 Wochen für jeweils eine weitere Woche freigeschaltet. Die Freischaltung für den folgenden Buchungszeitraum findet jeweils am Montagmorgen gegen 8.30 Uhr statt. Die Terminvergabe erfolgt dann in der Reihenfolge der eingehenden Anfragen. Erfahrungsgemäß sind die Termine wegen der sehr großen Nachfrage in sehr kurzer Zeit vergeben.
In Ausnahmefällen werden wir bei kurzfristig vorhandenen Kapazitäten nachmittags zusätzliche Termine für den nächsten Tag und/oder morgens für den aktuellen Tag freigeben. Auch diese Termine müssen online gebucht werden. Daher empfehlen wir, regelmäßig das Buchungsportal einzusehen. Für den Fall, dass zwischenzeitlich Termine abgesagt oder storniert werden, werden diese sofort wieder online freigegeben. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, nicht mehr benötigte aber bereits gebuchte Termine rechtzeitig auch im Interesse anderer Kunden telefonisch abzusagen oder online mit Eingabe der Terminnummer sowie der Änderungs-PIN, die Sie zum Ende der Buchung erhalten, zu stornieren. Sollten Termine mehrfach gebucht und nicht abgesagt werden, behalten wir uns vor, weitere Termine von hier aus zu stornieren.
Sofern Sie bei der Online-Suche feststellen, dass alle verfügbaren Termine bereits vergeben sind, ist auch eine gesonderte telefonische Nachfrage in der Führerscheinstelle entbehrlich, da dort auf dasselbe Buchungsportal zugegriffen wird.
- Gesetzlich vorgeschriebener Umtausch der alten vor dem 01. Januar 1999 ausgestellten Papierführerscheine ist AUSSCHLIEßLICH hier möglich:
Hinweis zum Umtausch dieser alten Papierführerscheine:
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung innerhalb der EU auf einheitliche und fälschungssichere Führerscheine umgestellt werden. Die neuen Führerscheine werden dann nur noch eine Geltungsdauer von 15 Jahren haben und müssen anschließend verlängert werden.
Der Umtausch betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden - Kartenführerscheine ebenso wie die älteren grauen und rosafarbenen Papierführerscheine.
Die Umstellung auf den neuen Führerschein erfolgt in einem Stufenplan. Als erstes sind alle Papierführerscheine dran, in einem nächsten Schritt dann die Kartenführerscheine. Wann es spätestens soweit ist, zeigen die Tabellen.
Wir bitten Sie, den Umtausch Ihres Führerscheins möglichst erst dann zu beantragen, wenn es erforderlich wird. Die Fristen zum Umtausch enden jeweils erst im Januar, sodass wir jeweils eine Antragstellung ab Sommer des Vorjahres empfehlen. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass die neuen Führerscheine künftig nur noch 15 Jahre gelten.
Für Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 (rosa oder grauer Papierführerschein) erstellt wurden, ist das Geburtsdatum entscheidend:
Geburtstsjahr des Inhabers/der Inhaberin der Fahrerlaubnis
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Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
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Vor 1953
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19. Januar 2033
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1953 bis 1958
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19. Januar 2022
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1959 bis 1964
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19. Januar 2023
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1965 bis 1970
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19. Januar 2024
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1971 oder später
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19. Januar 2025
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Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, entscheidet das das Ausstellungsjahr über den Stichtag zum Umtausch:
Ausstellungsjahr
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Stichtag des Umtauschs
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1999 - 2001
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19. Januar 2026
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2002 - 2004
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19. Januar 2027
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2005 - 2007
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19. Januar 2028
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2008
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19. Januar 2029
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2009
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19. Januar 2030
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2010
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19. Januar 2031
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2011
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19. Januar 2032
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2012 - 18. Januar 2013
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19. Januar 2033
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- Für alle anderen Anliegen, wie insbesondere
- Ersterteilung von Fahrerlaubnissen (inkl. BF 17)
- Verlängerung von Fahrerlaubnissen (Klassen C und D)
- Neuerteilung nach Entzug
- Umstellung Dienstführerscheine
- Umstellung ausländische Fahrerlaubnisse
- Ausstellung Fahrerkarten und Fahrerqualifizierungsnachweise
- Verlustanträge
buchen Sie Ihren Termin bitte hier:
- Telefonische Terminbuchung
Eine Terminbuchung ist grundsätzlich innerhalb der telefonischen Erreichbarkeiten unter der Rufnummer 0581-82-2905 möglich. Da aber erfahrungsgemäß die neu verfügbaren Termine bereits im Laufe des Montagvormittags vergeben sein werden, ist an den anderen Tagen regelmäßig nur in Ausnahmefällen (kurzfristige Terminabsagen) eine Terminvergabe möglich.
Wegen des großen Anrufaufkommens verweisen wir bereits vorab auf eventuell längere Wartezeiten und empfehlen daher eine Online-Buchung vorzunehmen, da dort unmittelbar ersichtlich ist, ob und wann Termine verfügbar sind.
- Terminvergaben per Email:
Terminanfragen per Email werden nicht beantwortet und auch nicht berücksichtigt.
4. Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt in der Führerscheinstelle grundsätzlich und vorrangig per EC-Cash- oder Giro-Go-Zahlung. Barzahlungen sind allerdings in Ausnahmefällen möglich.