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Corona: Testpflicht gilt auch für einreisende Arbeitskräfte in der Landwirtschaft (28.08.2020)

Der Landkreis Uelzen macht vor dem Hintergrund der seit 8. August 2020 geltenden „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“ darauf aufmerksam, dass auch einreisende Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft verpflichtet sind, sich auf das Corona-Virus testen zu lassen.
Betroffen sind sämtliche in die Bundesrepublik Deutschland Einreisenden, die sich während der vergangenen 14 Tage vor ihrer Einreise zu einem beliebigen Zeitpunkt in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft sind, findet sich unter dem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Betroffene Arbeitskräfte, die im Landkreis Uelzen tätig sind, müssen sich unverzüglich mit dem Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg in Verbindung setzen. Dem Gesundheitsamt ist die Einreise schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Zu diesem Zweck kann ein entsprechendes Formular verwendet werden, das sich im Internetportal des Landkreises Uelzen unter dem Menüpunkt „Coronavirus“, dort dann unter dem Bereich „Reiserückkehrer“ findet.

Darüber hinaus sind betroffene Arbeitskräfte verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg zu ihrer während des Aufenthalts geplanten Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort aufzuhalten. Während dieses Zeitraumes ist es nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.

Nur durch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses mit negativen Ergebnis, welches sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 stützen muss, kann die Arbeitskraft durch das Gesundheitsamt von der Quarantäne befreit werden.