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Corona: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unabhängig vom Inzidenzwert (03.12.2020)

(Stand 03.12.2020, 14.30 Uhr) Aufgrund der zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung an durch Allgemeinverfügung festzulegenden Orten ab sofort unabhängig vom Inzidenzwert. Dies betrifft im Landkreis Uelzen die Hansestadt Uelzen während der Zeiten, in denen der Wochenmarkt stattfindet (mittwochs und sonnabends von 7 bis 14 Uhr).

Das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die bis auf Weiteres gilt.

Die Maskenpflicht gilt danach weiterhin in folgenden Bereichen:

•    In der Hansestadt Uelzen die Veerßer Straße in gesamter Breite von der Rathauskreuzung bis zur Einmündung Turmstraße
•    In der Hansestadt Uelzen die Gudesstraße in gesamter Breite von der Rathauskreuzung bis zur Einmündung Rademacherstraße
•    In der Hansestadt Uelzen die Lüneburger Straße in gesamter Breite bis zur Einmündung Doktorenstraße
•    In der Hansestadt Uelzen die Bahnhofstraße auf der gesamten Länge der Fußgängerzone
•    In der Hansestadt Uelzen die Hannemannsche Twiete von der Lüneburger Straße bis zur Achterstraße