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Corona: "Aktuelle Infektionslage erlaubt Beendigung der Allgemeinverfügung" (05.03.2021)

(Stand 05.03.2021, 10 Uhr) Aufgrund der in Alten- und Pflegeheimen sowie im Uelzener Helios-Klinikum rückläufigen Infektionszahlen wird die Ende dieser Woche auslaufende Allgemeinverfügung des Zweckverbandes Gesundheitsamt Uelzen/Lüchow-Dannenberg nicht verlängert. Angesichts eines vor wenigen Wochen starken Infektionsgeschehens in mehreren dieser Einrichtungen enthält diese Verfügung für die genannten Einrichtungen strenge Vorgaben hinsichtlich entsprechender Schutzmaßnahmen.

„Da das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen – sicher unterstützt auch durch die Impfungen – stark abgeflacht ist, sieht der Landkreis Uelzen in enger Abstimmung mit unserem Gesundheitsamt aktuell keine Notwendigkeit, die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung zu verlängern. Ich bin froh, dass die gezielten Maßnahmen offensichtlich gegriffen haben und sich die Lage bei uns im Landkreis Uelzen deutlich stabilisiert hat“, teilt Landrat Dr. Heiko Blume mit. Gleichwohl sei die derzeitige 7-Tages-Inzidenz noch immer nicht zufriedenstellend.

Bei einem – den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen entsprechenden – Inzidenzwert könnten im Landkreis Uelzen ebenfalls erste Lockerungen möglich sein. Abzuwarten bleibt hier jedoch zunächst die konkrete neue Landesverordnung, die dann die exakten Regelungen für Niedersachsen beinhaltet, teilt der Landkreis Uelzen mit.

Unabhängig von möglichen Lockerungen muss das Infektionsgeschehen – insbesondere vor dem Hintergrund der Virus-Mutationen – konsequent beobachtet sowie aktuell geltende Hygiene- und Abstandsregelungen strikt eingehalten werden. Nach Vorgabe des Landes Niedersachsen wird auch im Landkreis Uelzen eine stetige Virus-Analytik durchgeführt.

„Es freut mich sehr, dass die Infektionszahlen bei uns insgesamt rückläufig sind. Heute Morgen hat das insoweit maßgebliche Niedersächsische Landesgesundheitsamt für den Landkreis Uelzen einen 7-Tage-Inzidenz-Wert von 44,4 ausgewiesen. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Lockerungen bei gleichzeitigem Auftreten von Mutationen gilt weiterhin: Bitte lassen Sie sich impfen, sobald Sie dran sind. Und beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln“, so Blume abschließend.