Pressemitteilungen

ÖPNV: "Gratis-Angebot" gilt außerhalb der Hansestadt Uelzen im gesamten Landkreis (22.03.2021)

Der Landkreis Uelzen weist angesichts entsprechender Medienberichterstattung darauf hin, dass entgegen dort getroffener Aussage das seitens der Hansestadt Uelzen geplante „Gratis-ÖPNV-Angebot“ bereits seit Dezember 2018 außerhalb des Gebietes der Hansestadt Uelzen im gesamten Landkreis Uelzen gilt. (Siehe dazu u. a. AZ-Ausgabe vom 16. März 2021 – „Grünes Licht für Haushalt, Gratis-ÖPNV und Satzung“.) In dem Artikel heißt es dazu fälschlicherweise: „Das Gratis-Angebot gilt dann aber nur für die Hansestadt, nicht den Landkreis“.

Dieser Darstellung widerspricht der Landkreis ausdrücklich. Der „Niedersachsentarif“ – und damit die Möglichkeit, mit einer entsprechenden Fahrkarte von den Bahnhöfen im Kreisgebiet per Bus eine kostenlose Anschlussverbindung zu nutzen – gilt seit dem 9. Dezember 2018 außerhalb des Gebietes der Hansestadt Uelzen im gesamten Landkreis Uelzen. Der jeweilige Geltungsbereich ist seit der Einführung des „UE-Tarifs“ als entsprechender Ortsbereich ausgewiesen. Dies gilt für sämtliche Bahnhöfe im Kreisgebiet, außer in der Hansestadt Uelzen. Ab dem 13. Juni 2021 soll der „Niedersachsentarif“ nun auch dort gelten – vorausgesetzt, der Rat der Hansestadt stimmt dem Vorhaben zu.