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Ehrenamtskarte ab sofort auch für alle Inhaber der Jugendleiter-Card (18.08.2021)

Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiter-Card (Juleica) erhalten die Ehrenamtskarte ab sofort zu vereinfachten Bedingungen. Das hat das Land Niedersachsen entschieden. Konkret bedeutet dies, dass die Zugangsvoraussetzung der Mindestdauer des Engagements von derzeitig drei auf ein Jahr herabgesetzt wird. In dem Antragsformular kann dazu unter Punkt 2. „Einsatzfelder“ das Feld „Ich bin Inhaber/in einer Juleica und unter 21 Jahre alt“ angekreuzt werden.

Wer bei der diesjährigen Vergabe der Ehrenamtskarten mit von der Partie sein möchte und damit auch von entsprechenden Vergünstigungen profitieren will, hat noch bis zum 30. September Gelegenheit, einen Antrag bei der Uelzener Kreisverwaltung einzureichen. Darauf hat jetzt Kreissprecher Martin Theine aufmerksam gemacht. „Da die Frist bereits Ende September abläuft, möchten wir nicht versäumen, alle im Landkreis Uelzen ehrenamtlich Tätigen rechtzeitig auf dieses tolle Projekt hinzuweisen“, so Theine.

Unabhängig vom jeweiligen Lebensalter haben inzwischen grundsätzlich alle ehrenamtlich Tätigen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bis zum 30. September Gelegenheit, einen Antrag bei der Uelzener Kreisverwaltung einzureichen. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis darauf hin, dass die im Jahr 2018 ausgegebenen Karten in diesem Jahr auslaufen und neu beantragt werden müssen. 

Um auch in Zeiten von Corona in den Genuss der „Ehrenamtskarte“ kommen zu können, hat das Land Niedersachsen weitere Bedingungen angepasst. Normalerweise müssen ehrenamtlich Tätige für den Erhalt der Karte ein durchschnittliches Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden pro Jahr in den vergangenen drei Jahren nachweisen. Da jedoch zahlreiche ehrenamtlich begleitete Angebote aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückgefahren werden mussten, hätte die Karte ohne diese Anpassung derzeit vielen engagierten Menschen nicht verliehen werden können.

Um die Ehrenamtskarte in diesem Jahr dennoch erhalten oder verlängern zu können, müssen ehrenamtlich Tätige in dem Antrags- bzw. Verlängerungsformular die erforderliche Mindest-Stundenzahl angeben. Die betreffende Organisation oder der betreffende Verein kann dann gegebenenfalls den Hinweis geben, dass das entsprechende Engagement coronabedingt nicht in vollem Umfang ausgeführt werden konnte. Dies geschieht durch eine zusätzliche handschriftliche Anmerkung und eine Unterschrift auf dem ausgedruckten Antragsformular.

Achtung wichtig: Das jeweilige Antragsformular kann neuerdings ausschließlich über die Internetseite „FreiwilligenServer Ehrenamtskarte“ (https://www.freiwilligenserver.de) aufgerufen, ausgefüllt und anschließend als pdf-Dokument angefordert beziehungsweise ausgedruckt werden. Dieser Ausdruck muss dann von der betreffenden Organisation oder dem betreffenden Verein, für den der/die Antragsteller(in) tätig ist, auf Seite 2 bestätigt werden. Abschließend muss der Antrag dann dem Landkreis Uelzen übersandt werden – entweder per Mail an die E-Mail-Adresse m.fabel@landkreis-uelzen.de oder per Post an den Landkreis Uelzen, Stichwort Ehrenamtskarte, Frau Fabel, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen.

Die Ausgabe der Ehrenamtskarten soll am Donnerstag, 9. Dezember 2021, im Rahmen einer kleinen Feierstunde erfolgen, sofern die Corona-Pandemie dies zulässt.

Eine Auflistung aller bisherigen Angebote und Vergünstigungen, die mit der Ehrenamtskarte verbunden sind, sowie weitere Infos finden sich im Internet unter www.freiwilligenserver.de.

In diesem Zusammenhang dankt Landrat Dr. Heiko Blume allen heimischen Sponsoren und Kooperationspartnern des Projektes ausdrücklich. „Als Kooperationspartner ein Angebot zu unterbreiten, stellt einen Einsatz für das Gemeinwohl und eine persönliche Anerkennung für das Ehrenamt dar.“ Von einem möglichen Engagement profitierten letztlich nicht nur die Inhaber der Ehrenamtskarte, sondern auch die Unternehmen und Einrichtungen selbst. Schließlich gelte das Angebot in ganz Niedersachsen und der Hansestadt Bremen und erschließe so möglicherweise auch einen neuen Kundenkreis. Bei entsprechenden Fragen können sich Interessierte unter der Rufnummer 0581/82-201 an den Landkreis Uelzen wenden.

Weitere Infos sind auch über das Internetportal des Landkreises Uelzen (www.uelzen.de), dort unter „Bildung und Ehrenamt“, „Ehrenamtskarte“, erhältlich.