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Corona. Landesweite Sonderimpfaktion für junge Menschen - insbesondere für Schülerinnen und Schüler (19.08.2021)

(Stand 19.08.2021, 18.15 Uhr) Auf das im Impfzentrum Uelzen bereits bestehende Angebot der Impfung von jungen Menschen wird im Rahmen einer landesweiten Impfaktion nochmals ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Impfwillige junge Menschen, insbesondere Schülerinnen und Schüler aus den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg, können sich am Samstag, 28., und am Sonntag, 29. August 2021, jeweils von 8 bis 15 Uhr, im Uelzener Impfzentrum ohne Anmeldung mit dem Impfstoff „BioNTech/Pfizer“ erstimpfen lassen. Die Impfungen erfolgen hier nach dem sogenannten „Windhundprinzip“, also nach der Reihenfolge des Erscheinens im Impfzentrum. Im Rahmen der Aktion wird ausschließlich dieser Impfstoff eingesetzt.

Weiterhin besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich ohne Termin von Montag bis Freitag, 9 bis 14 Uhr impfen zu lassen. Zusätzlich wird auch an den Wochenenden 28. und 29. August sowie 4. und 5. September, jeweils von 9 bis 14 Uhr, eine Impfung ohne Termin möglich sein. Impftermine sind für sieben Tage in der Woche, jeweils von 8 bis 16 Uhr, im Impfportal des Landes unter www.impfportal-niedersachsen.de eingestellt und nach Verfügbarkeit buchbar. Der Landkreis Uelzen weist darauf hin, dass am 5. September 2021 die letzte Möglichkeit zur Erstimpfung im Impfzentrum besteht.      

Die Sonderaktion richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter ab zwölf Jahren. Unmittelbar vor der Impfung erfolgt eine eingehende Anamnese. Bei einer Kontraindikation kann eine Impfung durch den Impfarzt gegebenenfalls auch abgelehnt werden.

 „Ich begrüße die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur Impfung von Jugendlichen ab zwölf Jahren ausdrücklich. Ich hoffe, durch die Empfehlung der Kommission nun eine größere Bereitschaft bei den Eltern zu erreichen, ihre Kinder impfen zu lassen. Um eine drohende vierte Corona-Welle möglichst zu vermeiden oder möglichst flach zu halten, ist es wichtig, dass auch junge Menschen sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Außerdem steigen so die Chancen, dass der Präsenz-Unterricht an den weiterführenden Schulen im Herbst durchgeführt werden kann. Das wäre nach den langen Phasen des Distanz- und Wechselunterrichts in den vergangenen Monaten sehr wichtig“, so Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume.
 
Personen, die noch nicht volljährig sind, können nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten geimpft werden. Die Personensorgeberechtigten müssen sich entsprechend ausweisen können, sprich ihren Personalausweis mitbringen.   

Die Impfwilligen selbst müssen folgende Unterlagen mitführen: Identitätsnachweis; Impfpass – soweit vorhanden (alternativ kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden); gegebenenfalls Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste. Digitale Impfzertifikate können im Rahmen der Aktion erstellt werden.