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Tierarzneimittelgesetz: Veterinäramt macht auf Neuregelung aufmerksam (14.02.2023)

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Uelzen weist auf eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes hin, die mit Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet Regelungen, die eine Senkung des Einsatzes von Antibiotika bei der Nutztierhaltung auf das therapeutisch notwendige Minimum zum Ziel haben.

Das seit 2014 bestehende Antibiotika-Minimierungskonzept besteht aus der Erfassung aller Antibiotikaanwendungen einschließlich der Anzahl behandelter und gehaltener Tiere in einer Datenbank, der Ermittlung betrieblicher Therapiehäufigkeiten und bundesweiter Kennzahlen, einem Ampelsystem zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes und der Maßnahmenplanerstellung.

Die Neuregelung führt unter anderem zu einer Ausweitung bei den mitteilungspflichtigen Nutzungsarten (Milchkühe, zugegangene Kälber, Zuchtschweine, Mastschweine, Saugferkel, Ferkel, Masthühner, Mastputen, Junghennen, Legehennen), zu Änderungen bei den jeweiligen Bestandsuntergrenzen sowie der Fristen für die Mitteilungen und die Maßnahmenplanerstellung.

Detaillierte Informationen zu den neuen mitteilungspflichtigen Nutztierarten und den teilweise deutlich verkürzten Fristen für die Mitteilungen und die Maßnahmenplanerstellung finden sich auf der Homepage des Landkreises Uelzen unter „Antibiotika-Minimierungskonzept“.