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Uelzener Kreistag beschließt Regionales Raumordnungsprogramm (20.09.2018)

Der Uelzener Kreistag hat im Rahmen seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Uelzen beschlossen. Das Gremium votierte für die Annahme des durch die Kreisverwaltung erarbeiteten Entwurfes. Damit ist das RROP nunmehr als Satzung beschlossen. Vorab hatten der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau und der Kreisausschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.    

Seitdem die allgemeinen Planungsabsichten zur Erstellung des RROP erstmals bekannt gemacht wurden, sind fünf Jahre vergangen. In dieser Zeit wurden drei RROP-Entwürfe veröffentlicht, zu denen Stellung genommen werden konnte. Neue Erkenntnisse – insbesondere  zur Avifauna – führten immer wieder zu Änderungen des Programms. In dem Planwerk, das der Uelzener Kreistag gestern beschlossen hat, sind alle nunmehr verfügbaren Kenntnisse eingearbeitet.

Als nächster Schritt wird das RROP dem Land Niedersachsen zur Genehmigung vorgelegt. Dazu werden dem „Amt für regionale Landesentwicklung“ in Lüneburg insgesamt 25 Stehordner mit den Unterlagen für die Genehmigungsprüfung übergeben. Die Genehmigung wird für Mitte Dezember 2018 erwartet. Nach der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt zu Beginn 2019 wird das RROP wirksam.

Die Unterlagen können auf der Homepage des Landkreises unter der Adresse www.landkreis-uelzen.de unter den Menüpunkten „Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel“ / „Bauen“ / „Regionales Raumordnungsprogramm“ eingesehen werden.

Zum Hintergrund:
Das Regionale Raumordnungsprogramm legt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für den Landkreis Uelzen für einen mittelfristigen Zeitraum (zehn Jahre) fest. Aufgabe der Raumordnung ist die Abstimmung und Koordination unterschiedlicher Nutzungsansprüche im Raum, wodurch Konflikte vermieden und Entwicklungsmöglichkeiten erhalten und gefördert werden.