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Corona: Kreishaus Uelzen bleibt geschlossen (17.03.2020)

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei der Verbreitung des Coronavirus bleibt das Kreishaus des Landkreises Uelzen mit all seinen Außenstellen sowie das Gesundheitsamt bis auf Weiteres für Publikumsverkehr geschlossen – mindestens jedoch bis einschließlich Freitag, 17. April 2020. Anliegen sind grundsätzlich telefonisch, postalisch oder per E-Mail zu klären.

Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Terminvereinbarung möglich. Der Termin ist mit dem jeweiligen Sachbearbeiter abzustimmen.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits Termine mit der Kreisverwaltung für die nächsten zwei Wochen vereinbart haben, werden telefonisch oder per E-Mail kontaktiert, um die Dringlichkeit von Anliegen abzuklären und den Termin, wenn möglich, zu verschieben.  

Für den Bereich der Zulassungsstelle kann dazu auch das Tool der Online-Terminvergabe genutzt werden.

Für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises gelten folgende Regelungen: Der Wertstoffhof in Oldenstadt ist bis auf Weiteres für Anlieferungen geschlossen. Das Entsorgungszentrum Borg bleibt ebenfalls bis auf Weiteres für Anlieferungen geschlossen.

Für Borg ist in dringenden Ausnahmefällen (zum Beispiel verderblichen Abfällen und Abfällen, die im Rahmen von Gefahrenabwehrmaßnahmen anfallen, sowie bei Abfällen im Rahmen von Entsorgungsvereinbarungen) eine Anlieferung nach Terminvereinbarung möglich. Entsprechende Anfragen sind ausschließlich schriftlich möglich unter der E-Mail-Adresse awb@landkreis-uelzen.de.
 
Die Müllabfuhr findet weiterhin statt, die im Frühjahr vorgesehene mobile Schadstoffsammlung fällt dagegen aus.

Für die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) gelten folgende Regelungen: Der Annahme- und Ausgabebereich der FTZ ist rund um die Uhr für die Feuerwehren zugänglich. Der Zutritt zu diesem Bereich erfolgt mit den bei den Feuerwehren vorhandenen Transpondern. Sonstige Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Besuche sollten nur erfolgen, wenn das Anliegen nicht telefonisch oder in anderer Form bearbeitet werden kann.

Für das Kreishaus und alle Außenstellen gilt ein grundsätzliches Hausverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten (siehe hierzu die Website des Robert-Koch-Instituts).