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Corona: Gesundheitsamt schränkt öffentliches Leben weitgehend ein (17.03.2020)

Auf der Grundlage entsprechender Weisungen des Niedersächsischen Sozialministeriums hat das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen-Lüchow-Dannenberg heute durch zwei Allgemeinverfügungen weitere Regelungen zur Beschränkung sozialer Kontakte sowie konkrete Regelungen für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen getroffen.

Danach sind ab sofort sämtliche Kultur- und Freizeitstätten für Publikumsverkehr zu schließen. Dazu zählen Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Bibliotheken, Museen und ähnliche Einrichtungen. Betroffen sind darüber hinaus auch Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten. Die Regelungen gelten auch für sämtliche Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Saunen und alle Spielplätze.

Untersagt hat das Gesundheitsamt Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Kirchen und vergleichbaren Einrichtungen sowie die Wahrnehmung von Bildungsangeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Unter das Verbot fallen außerdem alle Ansammlungen im Freien von mehr als zehn Personen sowie alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden.

Ausdrücklich nicht verboten ist dagegen die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte.

Der Landkreis weist darauf hin, dass der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich nicht geschlossen werden müssen. Eine Öffnung hat jedoch unter konkreten Hygieneauflagen, Auflagen zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen ebenfalls geöffnet.

Im Hinblick auf Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen hat das Gesundheitsamt ebenfalls umfangreiche kontaktreduzierende Maßnahmen verfügt. Danach haben alle Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Besuchs- und Betretungsverbote auszusprechen und weitere Maßnahmen zu treffen. Mögliche Ausnahmen vom Besuchs- und Betretungsverbot sind in der diesbezüglichen Allgemeinverfügung geregelt.

Heime für ältere bzw. pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen haben ebenfalls Besuchs- und Betretungsverbote auszusprechen. Bestimmte Ausnahmeregelungen sind auch hier vorgesehen.

Untersagt hat das Gesundheitsamt den Betrieb für alle Einrichtungen der Tagespflege nach § 2 Absatz 7 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen. Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Notbetreuung ist aber auf das absolut notwendige Maß zu begrenzen. Sie dient ausschließlich dazu, Menschen aufzunehmen, deren Angehörige in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Die betreffenden Berufsgruppen finden sich ebenfalls in der entsprechenden Allgemeinverfügung.                    

Die detaillierten Regelungen der beiden Allgemeinverfügungen, die zunächst bis einschließlich  den 18. April 2020 gelten, finden sich im Internetportal des Landkreises Uelzen (www.landkreis-uelzen.de), dort sowohl unter dem Menüpunkt „Coronavirus“ als auch unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen“.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bleibt das Bürgertelefon des Landkreises Uelzen unter der Rufnummer 0581/82-3040 von montags bis freitags, jeweils von 8 bis 16 Uhr geschaltet. Die Zeiten für Samstag und Sonntag werden im Laufe der Woche bekannt gegeben.