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Umweltamt gibt Tipps zum Umgang mit Jungvögeln (15.06.2020)

Wer einen aus dem Nest gefallenen Jungvogel findet, verspürt meist den Impuls, helfen zu wollen. Viele wissen allerdings nicht, wie man sich in einer solchen Situation am besten verhält. Aus diesem Grund kommt es nicht selten zu Fehlern im Umgang mit Jungvögeln.

Meistens sind diese Jungvögel laut Umweltamt des Landkreises jedoch nicht hilflos. Bei den sogenannten „Ästlingen“ könne es passieren, dass ein Ast beim Üben verfehlt wurde und der Jungvogel dann auf dem Boden lande. Auch dann würden die Jungvögel jedoch weiterhin von den Altvögeln versorgt. Deshalb gelte der Grundsatz: Hände weg von den Jungvögeln und nicht vorschnell handeln!

Menschliche Hilfe benötigen nur aus dem Nest gefallene unbefiederte Jungvögel, die wieder ins Nest zurückgesetzt werden sollten. Der menschliche Geruch wird von den Altvögeln nicht wahrgenommen, sodass betreffende Jungvögel ruhig angefasst werden können.

Verlassene Jungvögel, die nach einer längeren Beobachtungszeit von etwa zwei bis drei Stunden nicht versorgt wurden, oder verletzte Vogeljunge dürfen in Obhut genommen werden.

Weitere Infos finden sich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-uelzen.de bzw. den Menüpunkten  „Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel“, „Umwelt“, „Natur und Wald“, „Artenschutz“. Dort ist ein entsprechender Info-Flyer mit dem Titel „Jungvögel“ eingestellt.