BUS Uelzen - Formulare

Meldepflicht

Hansestadt Uelzen - Bürger- und Standesamt

Postanschrift:
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
0581 800 - 6260
0581 800 - 6261
0581 800 - 76260

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.

Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle anmelden.

Rechtsgrundlage

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Derzeit besteht aufgrund der Corona-Pandemie kein freier Zugang zum Rathaus der Hansestadt Uelzen. Für ein konkretes Anliegen, welches nicht schriftlich oder telefonisch geklärt werden kann, ist die telefonische Vereinbarung eines Termines erforderlich (s. hierzu unter: www.hansestadt-uelzen.de/erreichbarkeit). Die Allgemeinen Öffnungszeiten gelten derzeit nicht. Wir bitten um Verständnis.

      Allgemeine Öffnungszeiten:
      Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
      Montag, Dienstag, Donnerstag:
      jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
      und nach Vereinbarung
  • Online Dienste

  • Formulare

    • Wohnungsgeberbestätigung
      Anmeldung bei der Meldebehörde
      Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung
      Abmeldung bei der Meldebehörde
  • Parken

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 6
    • Parkplatz:
      Anzahl: 73
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft