Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung in der Hansestadt Uelzen entstehen Kosten, ein sog. Elternbeitrag. Dieser richtet sich nach den Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten in Uelzen und gilt für Eltern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Uelzen begründen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit bei dem zuständigen Träger der Kindertagesstätten einen Antrag auf Herabsetzung des Elternbeitrages zu stellen. Die Berechnung der zumutbaren Belastung begründet sich nach § 90 SGB VIII.
Die Bearbeitung der Elternbeiträge erfolgt in der Abteilung Kinder- und Jugend durch Frau Busse. Kontaktdaten und weitere Informationen über
- die Richtlinien der Stadt Uelzen
- die Gebührenstaffel
- die Berechnung
siehe oben unter Mitarbeiter / Formular.