BUS Uelzen - Formulare

Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

Hansestadt Uelzen - Abteilung Soziales / Familien-Servicebüro und Seniorenservicebüro

Postanschrift:
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
+49 581 800 - 6283
+49 581 800 - 76245

Leistungsbeschreibung

Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.  

Spezielle Hinweise - Welche Gebühren fallen an?

Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung in der Hansestadt Uelzen entstehen Kosten, ein sog. Elternbeitrag. Dieser richtet sich nach den Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen für die Kindertagesstätten in Uelzen und gilt für Eltern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Uelzen begründen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit bei dem zuständigen Träger der Kindertagesstätten einen Antrag auf Herabsetzung des Elternbeitrages zu stellen. Die Berechnung der zumutbaren Belastung begründet sich nach § 90 SGB VIII.

Die Bearbeitung der Elternbeiträge erfolgt in der Abteilung Kinder- und Jugend durch Frau Busse. Kontaktdaten und weitere Informationen über

  • die Richtlinien der Stadt Uelzen
  • die Gebührenstaffel
  • die Berechnung

siehe oben unter Mitarbeiter / Formular.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Derzeit besteht aufgrund der Corona-Pandemie kein freier Zugang zum Rathaus der Hansestadt Uelzen. Für ein konkretes Anliegen, welches nicht schriftlich oder telefonisch geklärt werden kann, ist die telefonische Vereinbarung eines Termines erforderlich (s. hierzu unter: www.hansestadt-uelzen.de/erreichbarkeit). Die Allgemeinen Öffnungszeiten gelten derzeit nicht. Wir bitten um Verständnis.

      Allgemeine Öffnungszeiten:
      Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
      Montag, Dienstag, Donnerstag:
      jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
      und nach Vereinbarung
  • Mitarbeiter

    • Heidi Busse
      Abteilung: Kita, Schule und Sport
      Raum: 56a (Erdgeschoss Altbau - Eingang Veerßer Straße)
      Telefon
      +49 581 800-6284

  • Online Dienste

  • Formulare

    • Richtlinie für Elternbeiträge in Kindertagesstätten
      Gebührenstaffel für Kindertagesstätten ab 01.08.2016
      Hinweise zur Ermittlung der Elternbeiträge
      Verbindliche Erklärung zur Ermittlung des Elternbeitrages
      Antrag auf Herabsetzung des Elternbeitrages
  • Parken

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 6
    • Parkplatz:
      Anzahl: 73
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft