BUS Uelzen - Formulare

Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Hansestadt Uelzen - Abteilung Bauaufsicht

Postanschrift:
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
+49 581 800 - 0

Leistungsbeschreibung

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

§ 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes amtliches Antragsformular

Spezielle Hinweise - Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern für das Baugenehmigungsverfahren ein amtlicher Katasterkartenauszug erforderlich ist, kann dieser über einen Onlinedienst des Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung bestellt und heruntergeladen werden:

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste

  • Formulare

    • Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
  • Parken

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 6
    • Parkplatz:
      Anzahl: 73
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft