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Corona: Entlastung für die Schülerbeförderung (04.11.2020)

Um im Rahmen der Schülerbeförderung Alternativen zu Busfahrten zu bieten, können Eltern auf Kosten des Landkreises ab sofort für ihre Kinder eine Bahnfahrkarte für den Weg zur Schule und zurück erwerben. Vorzugsweise sollte es sich dabei um Zeitfahrkarten (also um Monats- oder Wochenkarten) handeln. Für Fragen steht das Schulamt unter 0581 82-215 zur Verfügung.   

Die Kosten für die Fahrkarten werden auf Antrag durch den Landkreis erstattet. Der Antrag steht auf der Webseite des Landkreises (www.landkreis-uelzen.de) unter der Rubrik „Formulare“ zum Download bereit. Voraussetzung für eine Erstattung ist unabhängig vom Wohnort im Landkreis Uelzen lediglich, dass ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht. Die Erstattungsmöglichkeit besteht für den Zeitraum, in dem die Maskenpflicht im ÖPNV durch Landesverordnung gilt.

„Vor dem Hintergrund kaum einzuhaltender Mindestabstände sollen mit der Neuregelung in den Bussen während der entsprechenden Spitzenzeiten die Fahrgastzahlen verringert und damit das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus weiter gesenkt werden“, erläutert Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume die Zielsetzung des Verfahrens.  

In den vergangenen Wochen hatte der Landkreis Uelzen verschiedene Modelle geprüft, um die Schülerbeförderung zu entzerren und voll besetzte Busse nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge zu den Spitzenzeiten war und ist aufgrund fehlender Kapazitäten jedoch nur sehr lokal und nicht in annähernd ausreichender Anzahl möglich.