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Corona: Landkreis Uelzen zieht Konsequenzen aus hohem Inzidenzwert (28.01.2021)

(Stand 28.01.2021, 17 Uhr) Angesichts eines aktuell im Landkreis Uelzen über dem Wert von 200 liegenden Inzidenzwertes wird der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit Wirkung vom 30. Januar 2021 in Kraft tritt. Die neuen Regelungen betreffen sowohl die Alten- und Pflegeheime wie auch das Helios-Klinikum im Landkreis Uelzen.

Alten- und Pflegeheime:
Nach der Allgemeinverfügung ist der Besuch von Alten- und Pflegeheimen durch Personen, die nicht in der jeweiligen Einrichtung untergebracht sind, grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind eine einzelne durch den Bewohner/die Bewohnerin auswählbare nahestehende Person sowie zusätzlich Seelsorger, Geistliche, Palliativbegleitende, Sterbebegleitende, Bestatter, Urkundspersonen, rechtliche Betreuer, Richter in Betreuungsangelegenheiten, Mitarbeiter von Betreuungsstellen, Verfahrenspfleger sowie Personen, die notwendige therapeutische Maßnahmen und zwingende Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung des Einrichtungsbetriebs vornehmen. Ausgenommen sind darüber hinaus behandelnde Ärzte, ihre Beauftragten, die zur Pflege bestimmten Personen, die Einrichtungsleitungen, Mitarbeitende der Heimaufsicht sowie Personen, die im Bereich der Gefahrenabwehr tätig sind.

Zudem liegt es in der organisatorischen Verantwortung der Heime, bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern dreimal pro Woche einen Schnelltest auf das Coronavirus durchzuführen.

Helios-Klinikum:
Alle Patienten, die stationär im Helios-Klinikum behandelt werden und bis zum 13. Februar 2021 entlassen werden, haben sich nach ihrem Aufenthalt für zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Zwingend notwendige Versorgung und Pflege darf durchgeführt werden, wobei die Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken sind. Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten, insbesondere das Tragen einer medizinischen Maske.

Das Helios-Klinikum Uelzen ist verpflichtet, täglich die jeweils im Dienst befindlichen Mitarbeitenden vor Antritt des Dienstes durch PCR-Test auf das Coronavirus zu testen.

Für das Helios-Klinikum Uelzen wird angeordnet, dass von den Mitarbeitenden bei allen Arbeiten am Patienten Schutzbekleidung bestehend aus FFP2-Masken und Visier oder Schutzbrille sowie Einweg-Schutzkittel zu tragen ist.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 13. Februar 2021, die vorgeschriebenen Quarantäneregelungen bis zum Ablauf der entsprechenden jeweiligen Quarantänezeit.

Landrat Dr. Heiko Blume: „Wir hoffen, mit diesen sich zunächst auf Alten- und Pflegeheime sowie das Helios-Klinikum konzentrierenden Vorgaben die derzeitige Infektionsdynamik bremsen und den aktuellen Inzidenzwert deutlich senken zu können. Die in den vergangenen Tagen ermittelten Infektionsketten machen deutlich, dass es richtig ist, dort anzusetzen.“ Von weitergehenden Maßnahmen wie zum Beispiel einer nächtlichen Ausgangssperre oder einer Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort werde bis auf Weiteres abgesehen, da privates Verhalten seitens des Krisenstabes aktuell nicht als ursächlich für den hohen Inzidenzwert angesehen und damit die genannten Maßnahmen aktuell als nicht zielführend bewertet werde.

Der Landkreis Uelzen hat zur Bewältigung der aktuell kritischen Corona-Lage über die genannten Maßnahmen hinaus weitere Unterstützung der Bundeswehr angefordert. Entsprechende Kräfte sollen in den Alten- und Pflegeheimen zum Einsatz kommen.

Achtung wichtig:
Das Helios-Klinikum hat dem Landkreis Uelzen heute um 7.30 Uhr telefonisch mitgeteilt, ab sofort keine Patienten außerhalb der Notfallversorgung mehr aufzunehmen. Landrat Dr. Heiko Blume weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses kurzfristige Vorgehen mit dem Landkreis nicht abgestimmt ist. Vielmehr sollte das Helios-Klinikum in Absprache mit dem Landkreis einen solchen Aufnahmestopp aussprechen, nachdem die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt ist.  

Der Landkreis Uelzen hat unmittelbar nach der Mitteilung des Helios-Klinikums Kontakt zu anderen Kliniken und Krankenhäusern aufgenommen, um das weitere Vorgehen abzustimmen bzw. die Konsequenzen der Mitteilung des Helios-Klinikums zu klären. Die Notfallversorgung wird durch das Klinikum sichergestellt. Nicht lebensbedrohliche Erkrankungen oder Verletzungen werden in Absprache über den Rettungsdienst den umliegenden Krankenhäusern zugeführt.