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Witterungsbedingte Einschränkungen bei der Müllabfuhr (09.02.2021)

Aufgrund des momentanen Wintereinbruchs, der sich durch hohen Schneefall und extreme Straßenglätte auszeichnet, kann es zu einem Ausfall der Müllabfuhr kommen. Bislang meldet die Einsatzleitung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Uelzen (awb) jedoch keine wesentlichen Einschränkungen beziehungsweise Ausfälle. Nur vereinzelt konnten bisher einige wenige Abfallbehälter wegen nicht passierbarer Straßen und Wegen nicht entleert werden.

Der awb weist daraufhin, dass satzungsgemäß kein Anspruch auf eine Ersatzabholung oder Gebührenminderung besteht. Es erfolgt also keine zusätzliche Abfuhr an einem anderen Tag. Aus Kulanzgründen können sich die Haushalte, die vom Ausfall bei der Biotonnen- und Restmüllabfuhr betroffen sind, beim awb-Wertstoffhof kostenfrei einen Bioabfall- und/oder Restmüllsack abholen.
 
Ebenso ist es für die vom Ausfall betroffenen Grundstücke möglich, bei der nächsten regulären Abfuhr in 14 Tagen Säcke zu den Abfallbehältern zu stellen. Hier muss allerdings nach Biotonnen und der Restmüllabfuhr unterschieden werden. Bioabfälle werden nur in den lizensierten Bioabfallsäcken des awb mitgenommen. Gefüllte Plastiksäcke oder Plastiktüten werden hingegen nicht mitgenommen. Der Restabfall kann auch in neutralen blauen oder ähnlichen Säcken zu den Restabfalltonnen gestellt werden. Die Menge darf die Größe des Abfallbehälters nicht übersteigen.