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Landkreis hebt Stallpflicht für Geflügel mit Wirkung zum 18. April 2021 auf (16.04.2021)

Die durch den Landkreis Uelzen verordnete Stallpflicht für sämtliches in den Gemeinden Rosche, Suhlendorf und Sotendieck im Freiland gehaltene Geflügel (außer Tauben) endet am Samstag, 17. April 2021, sodass das Geflügel ab Sonntag wieder außerhalb der Ställe gehalten werden darf. Das hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises mitgeteilt. Der Landkreis wird am morgigen Samstag eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgeben.

„Da im Landkreis bisher keine toten Wildvögel mit dem Vogelgrippe-Erreger nachgewiesen wurden und zum Wochenende der Vogelzug abgeschlossen ist, können wir in den betroffenen Gemeinden die Stallpflicht für Geflügel aufheben“, so Dr. Jörg Pfeiffer, Leiter des Veterinäramtes. Obwohl die Gefahr des Eintrags des Geflügelgrippevirus in die Geflügelbestände durch Zugvögel nun entfalle, bittet Pfeiffer die Geflügelhalter weiterhin um Wachsamkeit, um die Verschleppung des Virus von Bestand zu Bestand zu vermeiden.

Bei Auffälligkeiten im Geflügelbestand wie zum Beispiel erhöhter Sterblichkeit, Rückgang der Gewichtszunahmen oder ein Rückgang der Legeleistung ist auch weiterhin unverzüglich der Hoftierarzt zu konsultieren, um Geflügelpest ausschließen zu können.

Umfangreiche Informationen sowie Merkblätter zur Unterbindung des Eintrags können im Internet unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de abgerufen werden.