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Corona: Neue Regeln des Landes Niedersachsen gelten ab sofort (26.08.2021)

(Stand 26.08.2021, 13.30 Uhr) Das Land Niedersachsen hat mit der gestern in Kraft getretenen Corona-Verordnung neue Regelungen zum Schutz gegen das Coronavirus geschaffen, die ab sofort auch im Landkreis Uelzen gelten und zu entsprechenden Veränderungen führen.

Die wichtigste Veränderung ist, dass nicht mehr ausschließlich die 7-Tage-Inzidenz zur Beurteilung des Infektionsgeschehens herangezogen wird. Auch die durchschnittliche Hospitalisierungszahl der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und der Anteil der Corona-Patientinnen und –Patienten auf den Intensivstationen des Landes werden künftig als Indikatoren berücksichtigt.  

Entsprechend den Indikatoren wird der betreffende Landkreis entweder in eine von drei Warnstufen eingruppiert oder aber bestenfalls dem Landkreis keine Warnstufe zugeordnet. Neben dieser Eingruppierung gelten für Landkreise, die eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht haben, ebenfalls verschärfte Regelungen. Sowohl die Zuordnung zu einer Warnstufe als auch die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 müssen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.

Eine weitere Neuerung ist die sogenannte „3G-Regel“. Sie besagt, dass der Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch bei einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder einer negativen Testung möglich ist.

Inzidenzunabhängig gilt dies etwa für die Teilnahme an Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen, für Gäste von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars sowie für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Die „3G-Regel“ gilt zudem in Landkreisen, in denen entweder mindestens die Warnstufe 1 oder eine fünftägige Überschreitung der Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen per Allgemeinverfügung festgestellt wurde – und zwar unter anderem für den Zutritt zur Innengastronomie, zu Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen sowie für die Entgegennahme körpernaher Dienstleistungen wie etwa Friseurbesuche.

Unabhängig von den Warnstufen und der Inzidenz wird zudem weiterhin die Einhaltung wichtiger Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in Innenräumen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und regelmäßiges Lüften empfohlen.

Was ändert sich konkret für den Landkreis Uelzen?

Der Landkreis Uelzen weist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 22,7 auf und liegt damit derzeit unter dem Wert von 50. Die Eingruppierung in eine Warnstufe aufgrund der drei genannten Indikatoren liegt ebenfalls nicht vor.

Private Zusammenkünfte:
Die Beschränkung der Personenzahl bei privaten Treffen entfällt. Private Treffen sind unabhängig der Personen- und Haushaltszahl möglich.

Gastronomie und Tourismus:
In der Gastronomie besteht im Innenbereich eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz sowie grundsätzlich die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. In Hotels und Pensionen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen Pflicht. Außerdem müssen auch hier die Kontaktdaten erfasst werden.

Dienstleistung und Handel:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenbereich ist Pflicht. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt eine Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.

Veranstaltungen/Zusammenkünfte/Sitzungen:
Bei Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind deren Kontaktdaten zu erfassen. Bei mehr als 1.000 Teilnehmenden gilt die „3G-Regel“. Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt eine Maskenpflicht bis zum Einnehmen des Sitzplatzes.

Die neue Verordnung mit vollständigen Infos ist zu finden auf dem Internetportal des Landkreises Uelzen www.landkreis-uelzen.de unter dem Menüpunkt „Coronavirus/Impfung/Bürgertestungen“ und dann unter dem Menüpunkt „Allgemeinverfügungen/Verordnungen“.       

Antworten auf häufig gestellte Fragen und anschauliche Übersichten zu den Corona-Maßnahmen finden sich zudem online unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ.