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Corona: Auch zweites mobiles Impfteam des Landkreises Uelzen nimmt Arbeit auf (29.10.2021)

(Stand 29.10.2021, 11.30 Uhr) Seit exakt zwei Wochen ist das erste von insgesamt zwei geplanten mobilen Impfteams des Landkreises Uelzen nun im Einsatz. Bis einschließlich gestern hat dieses erste Team des DRK-Kreisverbandes Uelzen, der durch den Landkreis mit Aufbau und Betrieb der Impfteams beauftragt ist, genau 537 Impfungen gegen das Coronavirus vorgenommen – hiervon 60 Erstimpfungen, 31 Zweitimpfungen und 446 Auffrischungsimpfungen. Dabei wurde fast ausschließlich der Impfstoff von Biontech verabreicht.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ersten mobilen Impfteams waren kürzlich im Rahmen einer „aufsuchenden Impfung“ in der Ostfalia Hochschule Suderburg zu GastZu diesem Zweck hat das Team gezielt verschiedene Einrichtungen bzw. vulnerable Gruppen aufgesucht, die ihren Bedarf zuvor beim DRK-Kreisverband angemeldet haben. Dazu zählen zum Beispiel die „Ostfalia Hochschule“ in Suderburg, mehrere Alten- und Pflegeheime sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge.

Einrichtungen im Landkreis Uelzen, die das Impfangebot des Teams nutzen möchten, haben auch weiterhin die Möglichkeit, ihren Bedarf entweder unter der Rufnummer 0581 9032-294 oder über die E-Mail-Adresse MIT@drk-uelzen.de anzumelden.

Am Montag, 1. November 2021, wird auch das zweite Impfteam offiziell seine Arbeit aufnehmen und im Landkreis Uelzen entsprechende Impfdosen gegen das Coronavirus verabreichen. „Damit ist sichergestellt, dass die uns gemeldeten Bedarfe auch zeitnah abgearbeitet werden können“, so Landrat Dr. Heiko Blume.
      
Impfungen gegen das Coronavirus sollen aktuell vorrangig durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte des ambulanten Regelversorgungssystems erfolgen. Die beiden mobilen Impfteams hat der Landkreis gemäß entsprechenden Vorgaben des Landes Niedersachsen zu deren Unterstützung eingerichtet. Aufgabe ist es, ein Angebot zur aufsuchenden Impfung zu schaffen, wenn der Impfbedarf zur Bewältigung der epidemischen Lage entweder in dem erforderlichen Umfang oder in der Kürze der Zeit nicht allein von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einschließlich den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sichergestellt werden kann.