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Corona: Im Landkreis Uelzen gilt ab 3. November 2021 wieder die erweiterte 3G-Regel (01.11.2021)

(Stand 01.11.2021, 15.30 Uhr) Da die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) am heutigen Montag den fünften Werktag in Folge den Wert von 50 überschritten hat, gilt im Landkreis Uelzen ab Mittwoch, 3. November 2021, wieder die erweiterte „3-G-Regel“ nach Maßgabe der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird heute noch vom Zweckverband Uelzen – Lüchow-Dannenberg bekannt gemacht (www.landkreis-uelzen.de/bekanntmachungen).

Viele Bereiche sind damit ab Mittwoch nur noch für Personen zugänglich, die entweder vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind oder einen negativen Test vorlegen können.  

Die Ausweitung der 3G-Regel gilt für alle Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen einschließlich privater Zusammenkünfte. Der Besuch beispielsweise von Kinos und Theatern sowie der Innenbereiche von gastronomischen Betrieben ist damit ab Mittwoch auf geimpfte, genesene oder getestete Personen beschränkt. Sofern Gäste keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, müssen sie bei Beherbergungen etwa in Hotels oder Pensionen bei Anreise sowie zweimal wöchentlich einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen. Wer körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik oder Massage in Anspruch nehmen möchte, muss ebenfalls einen Nachweis vorlegen, dass er geimpft, getestet oder genesen ist. Gleiches gilt bei der Nutzung von Sport- und Wellnessanlagen in geschlossenen Räumen wie Fitnessstudios, Schwimmhallen, Thermen und Saunen.