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Landkreis ruft Geflügelhalter zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen auf (11.11.2021)

Die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände wird in einer aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts als hoch eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund hat das hiesige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt für das Gebiet des Landkreises Uelzen eine entsprechende Risikobewertung durchgeführt, um eine mögliche Aufstallpflicht für Hausgeflügel zu prüfen.

Nach Auskunft von Kreistierarzt Dr. Jörg Pfeiffer besteht derzeit jedoch noch keine Notwendigkeit, dass Geflügel im Landkreis Uelzen aufgestallt werden muss. „Wir werden die Seuchenlage in Niedersachsen und den Nachbarlandkreisen genau beobachten und bei einer Änderung der Seuchenlage reagieren. Es könnte dann nach Risikoabwägung dazu kommen, dass es entlang von Gewässern oder im gesamten Landkreisgebiet zur Aufstallung kommt“, so Pfeiffer.

Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang alle Geflügelhalter dringend auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen gemäß der Geflügelpest-Verordnung hin. Von zentraler Bedeutung ist, Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen wirksam zu unterbinden. Darunter fällt unter anderem die Verwendung von stallspezifischer Schutzkleidung, die wildvogelsichere Fütterung, keine Verwendung von Oberflächenwasser sowie die wildvogelsichere Lagerung von Einstreu und Futter. Bei erhöhten Tierverlusten oder deutlichem Rückgang der Legeleistung beziehungsweise bei einer Gewichtszunahme der Tiere müssen Abklärungsuntersuchungen durch den Hoftierarzt erfolgen.

Jäger und Personen, die mit Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten Geflügelställe in den folgenden 48 Stunden nicht betreten. Eine freiwillige Aufstallung im Stall oder in einer geschützten Voliere befürwortet das Veterinäramt ausdrücklich.

Seit Mitte Oktober 2021 wurden aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern wieder vermehrt Funde von mit Geflügelpest infizierten Wildvögeln gemeldet. Experten gehen davon aus, dass sich die Viren über den Sommer hinweg vor allem in den Brutregionen von Gänsen und Enten in Nordeuropa gehalten haben. War die Geflügelpest bisher ein auf bestimmte Jahre begrenztes, saisonales Geschehen, erscheint eine ganzjährige Gegenwart der Viren im europäischen Raum mittlerweile durchaus möglich. Der Eintrag der Viren wird durch den Wildvogelzug deutlich begünstigt. So gibt es neben anderen betroffen Bundesländern seit dem 9. November 2021 auch den ersten Ausbruch in einer Entenhaltung in Niedersachsen. Im Landkreis Uelzen wurden bisher keine Verdachtsfälle gemeldet.

Angesichts der sich aktuell ausbreitenden Geflügelpest bittet der Landkreis Uelzen Bürgerinnen und Bürger, aufgefundene tote Wildvögel (Wasservögel, Greifvögel, keine Singvögel oder Tauben) dem Veterinäramt des Landkreises unter 0581/82-736 zu melden. Diese Totfunde werden durch Mitarbeiter des Veterinäramtes beprobt und entsorgt.

Umfangreiche Informationen sowie Merkblätter zur Unterbindung des Eintrags können im Internet unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de abgerufen werden. Über das öffentliche Tierseucheninformationssystem TSIS sind Ausbrüche und Restriktionen für die Bevölkerung jederzeit einsehbar.