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Corona: Impfangebote aktuell nur für begrenzte Personenzahl möglich (24.11.2021)

(Stand 24.11.2021, 15.30 Uhr) Der Landkreis Uelzen macht im Zusammenhang mit den zusätzlich geschaffenen dezentralen Impfangeboten durch mobile Teams ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Impfwillige aufgrund der jeweils begrenzten Zeitfenster und der damit verbundenen maximalen Anzahl möglicher Impfungen leider abgewiesen werden müssen. Der zur Verfügung stehende Impfstoff jedoch ist für diese in dem Zeitfenster maximal mögliche Anzahl zu impfender Personen jeweils ausreichend.

Die Zeitfenster der Vor-Ort-Termine sind zurzeit noch sehr begrenzt, da die Teams parallel in einer Vielzahl von Einrichtungen, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe usw. Impfungen vornehmen. Für den Einsatz der mobilen Teams des Landkreises Uelzen heißt das, dass die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, die besonders gefährdet sind, schwerwiegend an Corona zu erkranken, vorrangig geimpft werden, soweit eine hausärztliche Versorgung nicht möglich ist. Darüber hinaus bilden zum Beispiel Erstimpfungen bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren einen weiteren Schwerpunkt, der zur Eindämmung der Pandemie ein wichtiger Baustein ist.

Die Impfungen erfolgen nach dem sogenannten „Windhundprinzip“, also nach der Reihenfolge des Erscheinens der Impfwilligen. Sollte sich hierbei abzeichnen, dass die Zahl der Impfwilligen die maximale Anzahl möglicher Impfungen überschreitet, wird der betreffende Personenkreis schnellstmöglich entsprechend informiert, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Eine vorherige Anmeldung ist zurzeit nicht möglich. „Mangels Anmeldeportal oder Hotline lässt es sich aktuell nicht vermeiden, dass nicht alle erschienen Impfinteressierten bedient werden können. Das Land Niedersachsen hat es versäumt, ein solches Anmeldeportal oder eine Hotline zu schaffen. An einer Lösung wird gearbeitet“, so Kreissprecher Martin Theine.

Angeboten werden im Rahmen der dezentralen Impfmöglichkeiten Erst- und Zweitimpfungen sowie auch die sogenannten Boosterimpfungen. Verwendet werden die Impfstoffe von BioNTech und Moderna. Erst- und Zweitimpfungen werden altersunabhängig für Personen ab dem zwölften Lebensjahr angeboten, ebenso ergänzende Impfungen nach vorangegangener einmaliger Verabreichung des Impfstoffes von Johnson & Johnson, sofern seitdem mindestens zwei Monate verstrichen sind.   

Das Angebot einer dritten Impfung nach vorangegangener Erst- und Zweitimpfung richtet sich im Rahmen der dezentralen Impfangebote aktuell an Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und deren zweite Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Damit soll gerade die besonders verletzliche ältere Generation geschützt werden. Ab Dezember soll das Angebot grundsätzlich auf alle Impfberechtigten erweitert werden.  

„Es ist erfreulich, dass das Angebot des Landkreises auf sehr großes Interesse stößt. Dies gilt sowohl für Erstimpfungen wie insbesondere auch Auffrischungsimpfungen. Dass durch das gegenwärtige Impfangebot des Landkreises nicht alle Interessierten gleichzeitig bedient werden können, liegt in der Natur der Sache“, so Landrat Dr. Heiko Blume. Der Landkreis engagiere sich einmal mehr im Rahmen der Corona-Impfkampagne – und dieses ergänzend. Ergänzend, weil das Impfen und damit auch das Boostern Aufgabe vorrangig der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sei.

„Extrem ärgerlich ist, dass das Land uns im Juli erst die Schließung des funktionierenden Impfzentrums in der Stadthalle vorschreibt, um dann Anfang September mitzuteilen, es fehle an Strukturen für das Boostern und die Landkreise sollten nun eben solche Strukturen, wenn auch „mobil“, wieder aufbauen. Wir packen die Aufgabe gemeinsam mit dem DRK wieder an. Der Landkreis prüft zurzeit unter Hochdruck Standorte für ein „Impfzentrum 2.0“, mit dem wir schnellstmöglich an den Start gehen werden. Das Land hätte den Menschen auch im Landkreis Uelzen das Impfen aber deutlich einfacher machen können“, so Blume abschließend.  

Impfwillige müssen folgende Unterlagen mitführen: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel; Impfpass – soweit vorhanden (alternativ kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden); Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste – falls vorhanden.