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Corona: Keine Testpflicht für Personen mit Booster-Impfung (07.12.2021)

(Stand 07.12.2021, 15.30 Uhr) Personen, die bereits eine Auffrischungs- bzw. Booster-Impfung erhalten haben, sind nach einem Beschluss der niedersächsischen Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die die 2G-Plus-Regelungen gelten, befreit. Die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung. Darauf macht der Landkreis Uelzen aufmerksam.

Für den Besuch dieser Einrichtungen ist für diese Personen dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich.

Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Selbiges gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben. In diesen beiden Fällen gilt die zweite Impfung als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, müssen sich hingegen auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2G-Plus-Regelungen gelten.   

Niedersachsen reagiert mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten.