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Geflügelpest: Landkreis Uelzen ordnet für einzelne Betriebe Stallpflicht an (16.12.2021)

Aufgrund des Ausbruchs der für Geflügel hochansteckenden Geflügelinfluenza (H5N8; Geflügelpest) in Beständen in den benachbarten Landkreisen Celle und Salzwedel vor einigen Tagen sowie positiv getesteter Schwäne im Landkreis Lüneburg hat das Veterinäramt des Landkreises Uelzen eine Aufstallung für Geflügelhaltungen in Teilen des Kreisgebietes angeordnet. Den betroffenen Geflügelhaltenden wurde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung schriftlich aufgegeben, ihr Geflügel ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut – FLI) stuft in seiner aktuellen Risikobewertung die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags des Virus in Geflügelbestände durch Wildvögel als hoch ein. „Eine Stallpflicht für Geflügel ist die einzig wirksame Isolierungsmaßnahme, um Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern“, so Kreisveterinär Dr. Jörg Pfeiffer. Grundlage für die risikobasierte Betriebsauswahl war deren unmittelbare Nähe zu Gewässern mit Zug- und Wasservögeln wie dem nördlichen Bereich der Ilmenau, dem Jastorfer See, dem Oldenstädter See oder dem Ratsteich Uelzen sowie zu bestimmten Moorflächen wie dem Schweimker Moor.

Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang auf die Pflicht zur strikten Einhaltung der vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen gemäß der Geflügelpest-Verordnung hin. Angesichts der sich verschärfenden Seuchenlage bittet der Landkreis Uelzen Bürgerinnen und Bürger, aufgefundene tote Wildvögel (Wasservögel oder Greifvögel, jedoch keine Singvögel oder Tauben) dem Veterinäramt des Landkreises unter 0581/82-736 zu melden. Diese Totfunde werden durch Mitarbeiter des Veterinäramtes beprobt und entsorgt.

Umfangreiche Informationen sowie Merkblätter zur Unterbindung eines Eintrags der Geflügelpest können im Internet unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de abgerufen werden.