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Corona: Gesundheitsamt erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk (27.12.2021)

(Stand 27.12.2021, 13.30 Uhr) Basierend auf der niedersächsischen Corona-Verordnung zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen hat der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg per Allgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Uelzen diejenigen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie öffentlich zugängliche Flächen festgelegt, auf denen das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Sinne des § 3a des Sprengstoffgesetzes in der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 1. Januar 2022 sowie das Mitführen dieser Gegenstände in der Zeit vom 31. Dezember 2021, 21 Uhr, bis zum 1. Januar 2022, 7 Uhr, untersagt ist.

Dabei handelt es sich in der Hansestadt Uelzen um

•    den Herzogenplatz, einschließlich der angrenzenden Grünflächen
•    die Veerßer Straße, von der Kreuzung Gudesstraße bis zur Einmündung Turmstraße
•    die Gudesstraße, von der Kreuzung Veerßer Straße bis zur Einmündung Rademacherstraße
•    die Lüneburger Straße, von der Kreuzung Gudesstraße bis zur Einmündung Doktorenstraße
•    den Schnellenmarkt
•    die Bahnhofstraße
•    das Gelände beziehungsweise die Parkflächen Marktcenter
•    den Hammersteinplatz einschließlich Kapellengelände

sowie in der Gemeinde Bad Bevensen um

•    den Wilhelmspark
•    die Bahnhofstraße, vom Bahnhof bis zur Rathausstraße
•    die Rathausstraße, von der Bahnhofstraße bis zur Medinger Straße
•    die Lüneburger Straße, von der Medinger Straße bis zur Brückenstraße
•    die Brückenstraße, von der Lüneburger Straße bis zur Demminer Allee
•    das Kurparkgelände, zwischen Demminer Allee, Dahlenburger Straße, Kruschendamm und Ilmenau, einschließlich Parkplätzen  

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Uelzen (www.landkreis-uelzen.de) unter dem Menüpunkt „Coronavirus“, „Allgemeinverfügungen/Verordnungen“ eingestellt.