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Corona: Auch Corona-Betroffene müssen bei Evakuierung ihre Wohnung verlassen (26.01.2022)

(Stand 26.01.2022, 14:30 Uhr) Von einer aufgrund möglicher Bombenfunde nahe des Uelzener Hundertwasser-Bahnhofes gegebenenfalls erforderlichen Evakuierung sind auch mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen oder krankheitsverdächtige Personen und deren Kontaktpersonen sowie Verdachtspersonen, welche der Absonderung unterliegen, betroffen. Auch sie haben am Samstag, 29. Januar 2022, die eigene Wohnung zu verlassen, sofern diese im Evakuierungsradius liegt. Eine individuelle Zustimmung zum Verlassen der häuslichen Absonderung durch das Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Den Evakuierungsanweisungen ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregelungen Folge zu leisten.

Betroffene müssen sich unter Verwendung einer FFP2-Maske und ohne Kontaktaufnahme zu anderen Personen in eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für die Dauer der Evakuierung absondern. Betroffenen, die nicht die Möglichkeit haben, eine andere geeignete private Unterkunft zu nutzen, wird die Hansestadt Uelzen spezielle Notunterkünfte ausschließlich für Absonderungspflichtige zur Verfügung stellen. Informationen dazu erfolgen zeitnah durch die Hansestadt Uelzen. Fragen können an das Bürgertelefon der Hansestadt (0581 800-6213) gerichtet werden.  

Detaillierte Informationen zur Absonderungspflicht finden sich im Internet auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales und Gesundheit unter dem Link https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/niedersachsen-bringt-absonderungsverordnung-auf-den-weg-ab-mittwoch-landesweit-einheitliche-regeln-fur-infizierte-und-kontaktpersonen-204355.html