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Corona: Niedersachsen lockert von heute an Beschränkungen (24.02.2022)

(Stand 24.02.2022, 12.30 Uhr) Von heute an gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung, die bisher bestehende Beschränkungen lockert oder aufhebt. Darauf macht der Landkreis Uelzen aufmerksam.

So dürfen sich gegen das Corona-Virus geimpfte und von einer Infektion genesene Menschen ab sofort wieder mit beliebig vielen Menschen im privaten Bereich treffen. Bei Ungeimpften gelten jedoch weiterhin strengere Regeln: Wer weder geimpft noch genesen ist, darf neben seinem eigenen Haushalt wie bisher höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts treffen.

In der Gastronomie ebenso wie in Hotels und Pensionen gilt sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich die 2G-Regelung. Zutritt haben hier ausschließlich vollständig Geimpfte oder Genesene. Eine Ausnahme gilt für Übernachtungen im Rahmen beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie bei Geschäftsreisen – hier gilt die 3G-Regelung, so dass auch ungeimpften Personen zu den genannten Anlässen bei Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses eine Übernachtung möglich ist. Die 3G-Regelung gilt ab sofort auch für die Nutzung von Sporthallen und Sportanlagen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel, einschließlich Fitnessstudios.

Für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie beispielsweise Friseurbesuche sind ab sofort weder Impfung noch Test erforderlich, jedoch besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.    

Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 50, aber weniger als 2.000 Personen teilnehmen, gilt sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich die 2G-Regelung.

Eine Pflicht zur Kontaktdatenerhebung besteht ab sofort nicht mehr. Stattdessen müssen nun insbesondere Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wie Friseure oder Ausrichter von Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App zur Verfügung stellen.

Die genauen Regelungen finden sich im Internet unter dem Link:
https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/lockerungsdreischritt-neue-corona-verordnung-fur-niedersachsen-208957.html

Weitere Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen sind seitens der Landesregierung für den 4. März 2022 angekündigt.