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Corona: Anpassung des Containments im Landkreis Uelzen (21.03.2022)

(Stand 21.03.2022, 16.30 Uhr) Das Gesundheitsamt des Landkreises Uelzen hat vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Infektionszahlen bei gleichzeitigem Auslaufen der personellen Unterstützung durch Bundeswehrsoldaten seine Corona-Bearbeitung bei der Kontaktnachverfolgung angepasst.

Derzeit gehen mehr positive Corona-Infektionsmeldungen ein als zeitnah bearbeitet werden können. Aus diesem Grund werden vorrangig die Meldungen an das Landesgesundheitsamt beziehungsweise das Robert Koch-Institut (RKI) verarbeitet, um tagesaktuelle Zahlen melden zu können.

Personen, die einen positiven Schnelltest oder PCR-Testnachweis erhalten haben, werden weder durch das Gesundheitsamt kontaktiert, noch können individuelle Anweisungen für den Beginn und die Beendigung der Quarantäne erteilt werden. Die Quarantäne ist eigenverantwortlich in der bisherigen Form einzuhalten und dem Gesundheitsamt per Meldebogen mitzuteilen. Dieser ist auf der Homepage des Landkreises Uelzen unter „Corona/Meldepflichten“ zu finden. Der Testnachweis ist dauerhaft aufzubewahren und nicht dem Gesundheitsamt zu übersenden. Lediglich der negative Endtest ist dem Gesundheitsamt zu übersenden.

Das Gesundheitsamt wird derzeit zeitverzögert den Infekt feststellen, nachträglich schriftlich die Quarantänedauer von infizierten Personen anweisen und eine Nachricht darüber zusenden.

Der Tag nach der Testabnahme beziehungsweise der erste Tag mit typischen Symptomen für eine Corona-Infektion mit Kontakt zu bereits infizierten Personen legen den Beginn der Absonderung fest. Die Dauer definiert die Niedersächsische Absonderungsverordnung mit zehn Tagen. Am siebten Tag kann mit einem negativen Schnelltest (kein Eigentest) und mindestens 48 Stunden ohne typische Corona-Symptome die Quarantäne beendet werden. Personen, die in medizinischen Kranken- oder Pflegeinrichtungen arbeiten, müssen einen negativen PCR-Endtest vorlegen. Kinder und Jugendliche und enge Kontaktpersonen können bereits am fünften Tag mit negativem Endtest einer zertifizierten Teststelle oder Apotheke die Quarantäne beenden.