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Corona: 3G-Zutrittsregel zum Uelzener Kreishaus ab sofort aufgehoben (23.03.2022)

(Stand 23.03.2022, 12.30 Uhr) Die 3G-Zutrittsregelung zum Uelzener Kreishaus, die seit dem 6. Dezember 2021 sowohl im Kreishaus Uelzen als auch in sämtlichen Neben- bzw. Außenstellen der Kreisverwaltung galt – und nach der der Zutritt grundsätzlich nur erfolgen durfte, wenn der Status geimpft, genesen oder getestet nachgewiesen wurde – ist ab sofort aufgehoben.

Sowohl im Kreishaus als auch in sämtlichen Neben- bzw. Außenstellen der Kreisverwaltung gilt für Kundinnen und Kunden aber weiterhin die Maskenpflicht – das heißt konkret die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske. Ausgenommen sind lediglich Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, sowie für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.