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Startschuss des Zensus 2022: Erhebungsbeauftragte beginnen ihre Arbeit vor Ort (05.05.2022)

Rund 93.000 Menschen leben laut Statistik derzeit im Landkreis Uelzen. Diese Zahl beruht auf Fortschreibungen der Volkszählung aus dem Jahr 2011. Ob sie noch stimmt, soll nun beim bundesweiten „Zensus 2022“ durch Befragungen der Haushalte herausgefunden werden. Die Hansestadt Uelzen und der Landkreis Uelzen agieren hierbei unabhängig voneinander in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Letzterer hat zur Vorbereitung auf diese umfangreiche Aufgabe eine Erhebungsstelle eingerichtet, durch welche rund 6.800 auskunftspflichtige Personen befragt werden.
Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben sowie ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Die gewonnenen Ergebnisse bieten Antworten auf zentrale Fragen wie dem Bedarf an Bildungs- oder Pflegeeinrichtungen, an Wohnraum aber auch darauf, wie viele Menschen bald das Rentenalter erreichen. Es handelt sich somit um wichtige Informationen, welche eine Planungsgrundlage insbesondere für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft darstellen.
Die Erhebung wird auf Basis des Zensusgesetzes 2022 durchgeführt, einem nationalen Gesetz zur Umsetzung des Europarechts, wonach alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu einem Zensus verpflichtet sind.
Die Befragungen der Haushalte beginnen am Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, wobei die Anschriften nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Alle Personen, die an den ausgewählten Anschriften leben, sind nach dem Zensusgesetz zur Teilnahme an der Haushaltebefragung verpflichtet. Etwa zwei Wochen vor dem Stichtag werden an den ausgewählten Anschriften Schreiben mit einem Terminvorschlag sowie  Informations-Flyer in die Briefkästen eingeworfen. Zum vereinbarten Termin besucht eine Interviewerin beziehungsweise ein Interviewer die Haushalte unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Alle Erhebungsbeauftragten können sich mittels eines Zensusausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren.
In einem kurzen persönlichen Gespräch von fünf bis zehn Minuten werden allgemeine Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern gestellt. Für die Beantwortung weiterer Fragen erhält jedes Haushaltsmitglied Zugangsdaten für einen etwa zehnminütigen Online-Fragebogen, welcher in verschiedenen Sprachen angeboten wird. Auf Wunsch der Haushalte kann die vollständige Befragung aber auch zusammen mit den Erhebungsbeauftragten direkt durchgeführt werden oder es wird ein Papierfragebogen übergeben.
Auch Wohnheime wie Studierendenwohnheime sowie Gemeinschaftsunterkünfte, zu denen etwa Alten- und Pflegeheime gehören, werden in die Zensus-Befragungen einbezogen. Dort erfolgt eine Vollerhebung; dies bedeutet, es werden Daten zu allen dort lebenden Personen erhoben.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind alle mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen zur Wahrung der Geheimhaltung nach dem Bundestatistikgesetz verpflichtet. Personenbezogene Daten, wie beispielsweise der Name, werden als sogenannte Hilfsmerkmale zur Durchführung und Steuerung der Erhebung abgefragt. Sie werden nicht ausgewertet und frühestmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragten Personen möglich sind. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.