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Corona: Schutzmaßnahmen für Kreishaus und Nebenstellen aufgehoben (30.05.2022)

(Stand: 30.05.2022, 8.00 Uhr) Die Pflicht zur Einhaltung bestimmter Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreishaus und alle Nebenstellen der Uelzener Kreisverwaltung wie zum Beispiel die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Der Landkreis bittet beim Betreten des Kreishauses und der Nebenstellen der Kreisverwaltung jedoch weiterhin um die freiwillige Einhaltung allgemeiner Verhaltens- und Hygieneregeln. Dazu zählt die Nutzung der in den Eingangsbereichen bereitgestellten Desinfektionsmittel ebenso wie die Wahrung des empfohlenen Abstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Auch Mund-Nasen-Bedeckungen sollten aus gegenseitiger Rücksichtnahme auf freiwilliger Basis weiterhin getragen werden.

Trotz der offiziellen Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen bleibt es beim Besuchsverkehr weiterhin bei der im Zusammenhang mit der Pandemie eingeführten Terminvergabe. Hiervon ausgenommen sind lediglich das Sozialamt, das Jugendamt sowie das Amt für Teilhabe. Diese Fachämter der Kreisverwaltung können montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 11 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Die jeweiligen Sicherheitsdienste bleiben zunächst bis auf Weiteres im Einsatz.