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Ukraine-Krieg: Geänderte Leistungsansprüche für Geflüchtete (01.06.2022)

Mit dem heutigen Tag ändern sich die Leistungsansprüche für aus der Ukraine geflüchtete Menschen. Hatte dieser Personenkreis bisher einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, so besteht ab heute Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung.

Für erwerbsfähige Ukraine-Flüchtlinge ist damit nun das Jobcenter zuständig. Diejenigen, die nicht erwerbsfähig sind, können Leistungen der Sozialhilfe beim Sozialamt des Landkreises Uelzen beantragen.

Um durch das Jobcenter beziehungsweise das Sozialamt Leistungen erhalten zu können, benötigen ukrainische Geflüchtete eine durch die Ausländerbehörde des Landkreises Uelzen ausgestellte sogenannte Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis. Die Fiktionsbescheinigung wird bei Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen ausgestellt. Geflüchtete aus der Ukraine, die bisher noch keinen Aufenthaltstitel beantragt haben, sollten dies möglichst schnell nachholen. Die ehrenamtlich Tätigen im Landkreis werden gebeten – falls noch nicht geschehen – die ihnen bekannten Geflüchteten bei der Antragstellung zu unterstützen.

Liegen Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitel vor, muss anschließend ein Antrag auf Leistungsgewährung gestellt werden. Anträge sind vor Ort erhältlich oder für das Jobcenter auch auf dessen Internetseiten unter dem Link https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Landkreis-Uelzen/DE/Aktuelles/aktuelles_node.html;jsessionid=38F6505A1276CD6904E9C13A68399E58

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch der Regelbedarf in der Sozialhilfe beträgt 449 Euro im Monat für eine alleinstehende erwachsene Person. Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Daneben besteht für erwerbsfähige Personen der Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten wie zum Beispiel zu Sprach- und Integrationskursen. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Weiterbildungen und Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen.

Im Landkreis Uelzen konnten dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis, der Hansestadt Uelzen, den Samtgemeinden Aue, Bevensen-Ebstorf, Suderburg und Rosche sowie der Gemeinde Bienenbüttel bisher nahezu alle ukrainischen Geflüchteten in Wohnungen untergebracht werden. Um Obdachlosigkeit der Geflüchteten auszuschließen, wird der Landkreis die Notunterkunft in der Sporthalle der Kooperativen Gesamtschule Bad Bevensen trotz des sich durch die gesetzliche Neuregelung ergebenden Zuständigkeitswechsels auch in den nächsten Wochen weiterhin für Ukraine-Flüchtlinge zur Verfügung stellen.