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Amnestieregelung zur straffreien Abgabe illegaler Waffen (11.08.2017)

Besitzer illegaler Waffen und Munition haben ab sofort die Möglichkeit, diese straffrei abzugeben. Das ergibt sich aus der aktuell neu gefassten Regelung des Waffengesetzes.

Im Rahmen der letzten gesetzlichen Amnestieregelung im Jahr 2009 wurden niedersachsenweit mehr als 26.600 illegale Waffen abgegeben. Viele dieser Waffen waren zum Beispiel Erbstücke oder andere ältere Waffen.

Den Besitzern unter anderem solch illegaler Waffen soll durch die Amnestieregelung die Möglichkeit gegeben werden, einen Weg aus der Illegalität zu finden.

Wer also eine unerlaubt besessene Waffe oder Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Waffenbehörde beim Landkreis beziehungsweise bei der Hansestadt Uelzen aushändigt oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, Besitzes oder Verbringens bestraft.

Auch der direkte Transport von illegalen Waffen und Munition zur Übergabe ist straffrei. Die Gegenstände sollten jedoch in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

Im Rahmen der Amnestieregelung können auch Geschosse abgegeben werden, die nach dem neuen Waffengesetz verboten sind.
 
Für die Abgabe von Waffen und Munition ist eine vorherige Terminabsprache empfehlenswert.