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Warnstreik: Kreisverwaltung weist auf mögliche Einschränkungen hin (03.04.2018)

Im Rahmen der aktuellen Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst hat die Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten für Mittwoch, 4. April 2018, zu einem Warnstreik beziehungsweise zu entsprechenden Streikaktionen aufgerufen.

Vor diesem Hintergrund kann es morgen zeitweise zu Einschränkungen im Dienstbetrieb der Kreisverwaltung kommen. Darauf hat der Landkreis Uelzen hingewiesen. „Streikbedingte Störungen und Einschränkungen sind dabei weder für das Kreishaus noch für die Nebenstellen der Kreisverwaltung ausgeschlossen“, so Sprecher Martin Theine.

Gleiches gelte auch für den Abfallwirtschaftsbetrieb (awb) des Landkreises Uelzen bzw. die Müllabfuhr an diesem Tag. Streikbedingt kann es in den jeweils betroffenen Bezirken zu einem kompletten Ausfall der Abfuhr kommen. Ebenso ist auch beim Wertstoffhof Oldenstadt kein reibungsloser Dienstbetrieb gewährleistet. Nicht von Streikmaßnahmen betroffen ist dagegen laut Aussage des awb das Entsorgungszentrum in Borg.

Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, mögliche Einschränkungen zu entschuldigen. Die Kreisverwaltung ist bemüht, die Streikauswirkungen so gering wie möglich zu halten.