Weitere Pressemitteilungen

Unfallverhütungsvorschriften beschränken Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen (01.08.2018)

Bisher konnten die Müllfahrzeuge des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Uelzen (awb) in Sackgassen rückwärts hineinfahren, in denen keine Wendemöglichkeiten vorhanden sind. Aufgrund neu überarbeiteter Unfallverhütungs- und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben ist inzwischen jedoch jegliches Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen bis auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das verpflichtet den awb, Gefahrensituationen für die eigenen Mitarbeiter und insbesondere für Dritte (unter anderem Anwohner der betreffenden Straßen) zu unterbinden und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Aktuell ist der Eichhörnchenweg in Bienenbüttel aufgrund des Wegfalls der Wendemöglichkeit  hiervon betroffen. Bisher konnten die Müllfahrzeuge  am Ende des Weges auf der anliegenden landwirtschaftlichen Fläche wenden. Das ist seit kurzem nicht mehr möglich.

Aufgrund dieser neuen Situation hat der awb eine Gefährdungsanalyse erstellt, in deren Rahmen gemeinsam mit der Gemeinde Bienenbüttel und der Fachkraft für Arbeitssicherheit intensiv die Möglichkeiten der Sicherstellung der Abfuhr geprüft wurden. Bei derartigen Prüfungen werden unter anderem auch weitere Randbedingungen wie zum Beispiel die Altersstruktur der betroffenen Anwohner berücksichtigt.

Grundsätzlich sind Sammelfahrten so zu organisieren, dass ein Rückwärtsfahrten nicht erforderlich wird. Unter Berücksichtigung der für den awb verbindlichen Vorgaben für das Rückwärtsfahren und Rangieren von Abfallsammelfahrzeugen sind daher nur noch Rückwärtsfahrten bis etwa 150 Meter vertretbar.

Die Situationen vor Ort werden geprüft und durch möglichst einvernehmliche Lösungen optimiert – beispielweise durch die Einrichtung von zentralen Sammelplätzen. Diese Sammelplätze stellen im Einzelfall nicht für alle betroffenen Grundstückseigentümer die beste Möglichkeit dar und können individuell durchaus auch als Situationsverschlechterung empfunden werden. Bei Abwägung aller Aspekte hat aber die Sicherstellung einer sicheren Befahrung der Straße für alle Betroffenen – Müllwerker und Bewohner – Vorrang.

In diesem Zusammenhang weist der awb darauf hin, dass alle betroffenen Straßen im gesamten Landkreis, in denen das Rückwärtsfahren bisher notwendig war, nach und nach überprüft werden. Diese Regelung betrifft nicht nur den Landkreis Uelzen, sondern wird derzeit flächendeckend bundesweit umgesetzt.