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Erneut Antikörper des "Aujeszkyschen Virus" bei Wildschweinen nachgewiesen (23.07.2019)

Erneut sind im Landkreis Uelzen Wildschwein-Antikörper positiv auf die „Aujeszkysche Krankheit“ (AK) getestet worden. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, so Kreistierarzt Dr. Jörg Pfeiffer.

Die Feststellung der Krankheit ist bei Wildschweinen weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht im Gegensatz zur Feststellung der AK bei Hausschweinen nicht als Tierseuchenausbruch bewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potenzielle Bedrohung für Hausschweinebestände und Haustiere (besonders Hunde) dar. Bei Hunden, Katzen und Wiederkäuern endet eine Infektion grundsätzlich tödlich. Es gibt keine Impfmöglichkeit. Die Ansteckung erfolgt in der Regel über die Aufnahme von rohem Fleisch oder von Innereien infizierter Wildschweine oder auch durch den Kontakt mit infizierten Schweinen bzw. deren Exkrementen und Sekreten. Deshalb sollte der Kontakt zu Wildschweinen vermieden und kein rohes Wildschweinfleisch an Hunde oder Katzen verfüttert werden.

Bei der Krankheit handelt es sich bei Hausschweinen um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bereits der Verdacht ist beim zuständigen Veterinäramt anzeigepflichtig. Um eine Verschleppung des Virus in Hausschweinbestände zu verhindern, muss jeglicher direkte und indirekte Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen vermieden werden. Dies sollten insbesondere Jäger berücksichtigen, die selbst Schweine halten oder Kontakt zu Hausschweinen haben.

In Niedersachsen wird im Rahmen eines jährlich durchgeführten Monitorings eine Stichprobe der Wildschweine auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht. Im Landkreis Uelzen wurde die Infektion zum ersten Mal Ende 2016 nachgewiesen.