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Neuer „Müllkalender 2020“ wird erst ab Mitte Januar herausgegeben (18.12.2019)

Der neue Müllkalender wird – nicht wie üblich noch in diesem Jahr – sondern erst am Samstag, 18. Januar 2020, als Presse-Beilage im Uelzener Anzeiger an alle Haushalte im Landkreis Uelzen verteilt. Anschließend sind aktuelle Exemplare kostenlos auch in den Rathäusern der Gemeinden und Samtgemeinden, im Verkehrsbüro der Stadt Uelzen, am Wertstoffhof in Oldenstadt, am Entsorgungszentrum Borg und im Kreishaus Uelzen, Veerßer Straße 53, erhältlich. Außerdem kann der neue „Müllkalender 2020“ im Internetportal des Abfallwirtschaftsbetriebes (awb) unter der Adresse www.awb.uelzen.de bereits ab Ende dieses Jahres eingesehen beziehungsweise heruntergeladen werden.

Auch in der aktuellen Ausgabe des Müllkalenders ist wieder alles enthalten, was in Sachen Abfall wichtig und interessant ist. Neben Terminen, Tipps, Adressen, Öffnungszeiten und vielem mehr finden sich auch die Ruf- und Faxnummern des Abfallwirtschaftsbetriebes.

Wichtigste Änderung sind die Restabfallgebühren: Hier kommt es ab 1. Januar 2020 zu einer Gebührensenkung bei allen Behältern – neue Gebührenbescheide werden ab der zweiten Januarhälfte zugestellt. Erhöht bzw. angepasst werden einige Gebühren im Entsorgungszentrum Borg im Bereich mineralische Abfälle (Dämmmaterialien, belasteter Boden, belasteter Bauschutt, teerhaltiger Aufbruch) und unbelastetes Holz (künftig 90,- Euro pro Tonne bzw. 9,- Euro unter 200 Kilogramm). Auf dem Wertstoffhof in Oldenstadt werden die Gebühren für unbelastetes Holz ebenfalls mit 9,- Euro pro Kubikmeter angepasst.
Außerdem ändert sich ab dem 1. Januar 2020 auch die Öffnungszeit für den Wertstoffhof Oldenstadt am Donnerstag. Statt wie bisher bis 17 Uhr ist dann donnerstags nur noch bis 16 Uhr geöffnet, sodass beide Standorte – Borg und Oldenstadt – identische Öffnungszeiten haben, nämlich montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, samstags von 8 bis 12 Uhr.

Achtung: Ab 1. Januar 2020 ändert sich der Abfuhr-Rhythmus in den Abfuhrbezirken Immenhof und Hainberg von Donnerstag auf Mittwoch.

Sollten sich im Verlauf des Jahres weitere Änderungen ergeben, wird der Abfallwirtschaftsbetrieb rechtzeitig entsprechend informieren. Für Fragen und Beratungen steht der awb unter der kostenlosen Servicenummer 0800-2920800 zur Verfügung.

Im Jahr 2019 hat der Landkreis Uelzen die Sperrmüllabfuhr auf Anforderung eingeführt. Einmal im Jahr kann jeder Haushalt Sperrmüll (dazu zählen auch Elektrogeräte und Metallgegenstände) bis maximal fünf Kubikmeter gebührenfrei abholen lassen. Jeder weitere Kubikmeter wird dann mit fünf Euro berechnet. Die Beantragung erfolgt schriftlich per Postkarte. Diese befindet sich auf der letzten Seite des Müllkalenders oder sie ist erhältlich bei den oben genannten Kommunen sowie beim awb beziehungsweise vor Ort an den Müllfahrzeugen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, über ein Online-Formular auf der Homepage des awb (www.awb.uelzen.de) eine Abholung zu beantragen. Eine telefonische Bestellung ist dagegen nicht möglich! Aufgrund der Erfahrungen aus dem laufenden Jahr kann eine Sperrmüllanforderung für das Jahr 2020 nur bis zum 31. Oktober 2020 (Eingangsstempel entscheidend) erfolgen. Danach eingehende Anforderungen werden automatisch für das Jahr 2021 angerechnet. Dies gilt für die Folgejahre entsprechend.  

Der Müllkalender soll dabei helfen, in Fragen rund um die Abfallvermeidung, Abfallbeseitigung und Abfallverwertung im Landkreis Uelzen den Überblick zu behalten. Der Kalender erscheint in der gewohnten Optik. Um Bürgerinnen und Bürger noch schneller und umfassender zu informieren, findet sich erneut die Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ im Heft.