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Kreisstraße 45 aus Gründen des Artenschutzes ab 1. Februar 2020 zeitweise gesperrt (29.01.2020)

Um seiner gesetzlichen Pflicht zum Schutz gefährdeter Tierarten nachzukommen, wird der Landkreis Uelzen in diesem Jahr erneut einen Straßenabschnitt zeitweise sperren. Betroffen ist ab 1. Februar 2020 die Kreisstraße 45, die abhängig vom Beginn und Verlauf der diesjährigen Krötenwanderung zwischen den Orten Oetzendorf und Masendorf für den Verkehr gesperrt wird. Entsprechende Maßnahmen sollen maximal bis 15. April 2020 andauern. Anhand der Witterungsverhältnisse, die für die Wanderung entscheidend sind, wird die Teilstrecke dann jeweils in der Zeit von 19 bis 6 Uhr gesperrt.

Eine Ausweichmöglichkeit besteht über die Landstraße L254, Oetzendorf in Richtung Oetzen, dann über die Kreisstraße K3 Oetzen in Richtung Masendorf (bzw. umgekehrt).

Die Amphibien an dem betroffenen Straßenabschnitt müssen besonders geschützt werden, da die Kreisstraße 45 das Kammmolch-Biotop „Mührgehege“ durchquert und in diesem Biotop das größte bekannte Vorkommen des Kammmolchs im Naturraum Lüneburger Heide beheimatet ist. Der Kammmolch steht in Deutschland auf der Roten Liste und wird in Niedersachsen als gefährdet eingestuft. Darüber hinaus ist diese Amphibienart in Europa rechtlich geschützt.

Für Fragen steht das Umweltamt des Landkreises Uelzen unter der Rufnummer 0581/82-316 zur Verfügung.