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Corona: Zugang zur Kreisverwaltung weiterhin nur eingeschränkt möglich (17.04.2020)

Angesichts der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen steht die Kreisverwaltung Kundinnen und Kunden derzeit vorrangig telefonisch, postalisch oder per E-Mail zur Verfügung. Nur auf diese Weise sind auch Vereinbarungen für Termine möglich. Für den allgemein üblichen Publikumsverkehr sind sowohl das Kreishaus als auch sämtliche Außenstellen sowie das Gesundheitsamt dagegen aktuell geschlossen. Diese Regelung wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation zunächst beibehalten und gilt nun bis mindestens einschließlich Donnerstag, 30. April 2020.

Terminabsprachen sind mit dem jeweiligen Sachbearbeiter abzustimmen. Für den Bereich der Zulassungsstelle kann dazu auch das Tool der Online-Terminvergabe genutzt werden.  
 
Für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (awb) gelten folgende Regelungen: Für private Anlieferer ist der Wertstoffhof in Oldenstadt ist bis auf Weiteres täglich (montags bis samstags) von 8 bis 12 Uhr für die Anlieferung von Gartenabfällen und alten Elektrogeräten geöffnet. Dabei sind Abstands- und Hygienevorschriften strikt einzuhalten. Kleingewerbe kann dagegen nicht abgefertigt werden. Das Entsorgungszentrum Borg bleibt dagegen für private Anlieferer bis auf Weiteres geschlossen.