Allgemeine Informationen
Die Bußgeldstelle des Landkreises Uelzen finden Sie unter der Anschrift:
Albrecht-Thaer-Str. 101
29525 Uelzen
Anfahrtsskizze
Bezahlmöglichkeiten
Aus organisatorischen Gründen kann in der Bußgeldstelle keine Barzahlung angeboten werden. EC-Cash und Giro-Go sind möglich.
Stationäre und mobile Messstandorte
Neben der Polizei ist der Landkreis Uelzen als Straßenverkehrsbehörde für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs im Landkreis Uelzen zuständig.
Vorangiges Ziel der Überwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Hierfür werden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Der Landkreis Uelzen misst mit 22 stationären Messanlagen auch mit drei mobilen Messanlagen.
Auf unfallgefährdeten Straßenabschnitten sowie vor Kindergärten und Schulen ist die Einhaltung des Tempolimits für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer besonders wichtig.
Einsatzplan für die Mobile Geschwindigkeitsmessung
Einsatzplan für die 5. Kalenderwoche 2025
Aus dienstlichen und technischen Gründen können sich Änderungen ergeben.
Bußgelder im Straßenverkehr / Geschwindigkeitsüberwachung
Bitte bedenken Sie:
Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ergibt sich bereits ein Anhalteweg von rund 18 Metern. Der Anhalteweg verlängert sich bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h bereits um 10 Meter, bei 50 km/h beträgt der Bremsweg über 40 m.
Dieser verlängerte Anhalteweg kann im Einzelfall schlimme Folgen haben.
Deshalb bitten wir Sie:
Nehmen Sie - auch im eigenen Interesse - den Fuß vom Gas und fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit. Angepasste Geschwindigkeit bedeutet dabei nur selten, mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs zu sein. Schon 10 oder 20 km/h weniger bringen hier einfach größere Chancen, dass nichts Unvorhergesehenes passiert.