Allgemeine Informationen
Die Bußgeldstelle des Landkreises Uelzen finden Sie unter der Anschrift:
Nothmannstr. 34
29525 Uelzen
Anfahrtsskizze
Bezahlmöglichkeiten
Aus organisatorischen Gründen kann in der Bußgeldstelle keine Barzahlung angeboten werden. EC-Cash und Giro-Go sind möglich.
Barzahler werden gebeten, in der Hauptkasse im Gebäude des Landkreises Uelzen, Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen die Einzahlungen vorzunehmen.
Mobile Messstandorte
Im Landkreis Uelzen werden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Auf unfallgefährdeten Straßenabschnitten sowie vor Kindergärten und Schulen ist die Einhaltung des Tempolimits für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer besonders wichtig.
Der Landkreis Uelzen verfügt über 22 stationäre Messstationen sowie 2 semistationären Messstationen (Blitzeranhänger), ein mobiles Radarsystem und ein mobiles Messsystem mit Lasertechnik.
Aktuelle Messstandorte finden Sie in folgender Übersicht:
Einsatzplan für die Mobile Geschwindigkeitsmessung
(Änderungen vorbehalten)
13. und 14. KW 2020
Bußgelder im Straßenverkehr / Geschwindigkeitsüberwachung
Bitte bedenken Sie:
Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ergibt sich bereits ein Anhalteweg von rund 18 Metern. Der Anhalteweg verlängert sich bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h bereits um 10 Meter, bei 50 km/h beträgt der Bremsweg über 40 m.
Dieser verlängerte Anhalteweg kann im Einzelfall schlimme Folgen haben.
Deshalb bitten wir Sie:
Nehmen Sie -auch im eigenen Interesse- den Fuß vom Gas und fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit. Angepasste Geschwindigkeit bedeutet dabei nur selten, mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs zu sein. Schon 10 km/h oder 20 km/h weniger bringen hier einfach größere Chancen, dass nichts passiert.
Die folgende Tabelle soll verdeutlichen, mit welchen Ahndungen Autofahrer zu rechnen haben, die mit einem Pkw (PKWs mit Anhängern und Lkws haben eigene Tabellen) zu schnell unterwegs sind.
Überschreitung
in km/h
|
Innerhalb geschlossener Ortschaften
|
Außerhalb geschlossener Ortschaften
|
Regelsatz in €
|
Fahrverbot
|
Punkte
|
Regelsatz in €
|
Fahrverbot
|
Punkte
|
bis 10
|
15
|
- |
-
|
10
|
- |
-
|
11 - 15
|
25
|
- |
-
|
20
|
-
|
-
|
16 - 20
|
35 |
- |
-
|
30 |
- |
-
|
21 - 25
|
80
|
-
|
1 |
70
|
-
|
1
|
26 - 30
|
100
|
-
|
1
|
80 |
-
|
1
|
31 - 40
|
160
|
1 Monat
|
2
|
120
|
-
|
1
|
41 - 50
|
200
|
1 Monat
|
2
|
160
|
1 Monat
|
2
|
51 - 60
|
280
|
2 Monate
|
2
|
240
|
1 Monat
|
2
|
61 - 70
|
480
|
3 Monate
|
2
|
440
|
2 Monate
|
2
|
über 70
|
680
|
3 Monate
|
2
|
600
|
3 Monate
|
2
|